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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 146 - No. 175 (1. Juni - 30. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0709

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24. Juni

Inseratediegeſspaltens
Zeile in Petitschrifi odor
2.2, 42. deren Raum 3 kr. Znſs-
+ C' rate, worüber die Redak-
l E.., tion Auskunft zu ertheiler
. § IS hat, die Zeile oder dersn
Raum 4 kr. ~+ Briefe
und Het erbittert mar
ranco.

1845.



Deutſchland.

f© Berliu , 18. Juni. Der König ist diesmal kaum zwei
Tage in Königsberg gewesen und hat, wie man aus Briefen von
dort erfährt, die Stadt seinen ganzen Unwillen empfinden lassen.
Er hat der Deputation des Magistrats im Beisein der ihm auf-
wartenden Ritterschaft erklärt, daß die Streitigkeiten zwischen Mi-
litär und Civil, die in der letzten Zeit ausgebrochen seien, seine
höchſte Unzufriedenheit erregt hätten und daß es eine Schande sei,
daß dieselben nicht unterdrückt worden wären. Ueberhaupt, soll er
hinzugefügt haben, ſcien es nur hundert oder zweihundert, oder
höchſtens dreihundert Menschen in Königsberg, welche den Grund
zur Unzufriedenheit bildeten, und diese müßten die Wohlmeinenden
niederzuhalten wiſſen. Wie es jetzt sei, könne von Gnade nicht mehr
die Rede sein, fie hätten künftig nur dahin zu trachten, sich dieſe Gnade
zu verdienen. Der Bürgermeiſter versuchte etwas zu erwiedern, konnte
aber nicht dazu gelangen und mußte ſich darauf beschränken, Seine
Majeſtäte. um eine Privataudienz zu erſucheen. Der Künig
fand ſich darauf bewogen, bei der im Schloßhofe stattfindenden Pa-
tade dem Millitär ebenfalls eine sehr scharfe Vorhaltung zu machen
und demſselben zu erklären, daß er jede Ungebühr gegen Civilperſonen
ſtrafen, hart strafen werde. –~ « j

— 16. Juni. (Düùſſ.ld. Z.2) Dem Ausweisungsdekret gegen
den Dr. Dronfke ſoll bereits ein neues gegen den Dr. Wöniger
gefolgt sein. Vetztterer iſt ebenfalls kein geborner Preuße und hat ſich
seit Jahren vergeblich um das hiesige Bürgerrecht bemüht. Authen-
tiſch iſt es übrigens, daß noch gegen viele andere Literaten eine
gleiche Maßregel in Anwendung gebracht werden soll. Viele der-
ſelben baben ſich bereits zu. einem energischen Proteſt vereinigt.
~ Man ißt sehr begierig, welchen Cindruck die Vor stellung der
ſüddeutſchen Buchhändler, welche dieselben an die ſächſiſche
Regierung gerichtet haben, bei dieser hervorbringen wird. Beékanni-
lich iſt preußischer Seits an letztere der Voiſchlag ergangen, beider-
seitig Commissarien für den Buchhävtler-Verkehr in Leipzig zu ernen-
nen, welche besonders die von auswärts eingehenden Bücherballen
überwachen, eventuell deren Oeff1ung verlangen und nach Befund
jede verdächt’ge Schrift confiéciren sollten. Im Falle die Regierungen
ſich definitiv zu solcher Maßregel entſchließen, sind die Buchhändler
entſchloſſen, ihre Meſſe nach einem anderen Platze zu verlegen, was
den Flor Leipzigs auf das Wesentlichſte beeinträchtigen würde. Man
iſt deßhalb auch der Ansicht, daß die sächsische Regierung die beregte
ftr zzräcfuptgen und von der beabsichtigten Einrichtung ab-
ſteyen wird.

In Königsberg hört die Noth nicht auf.
man keinen Censor bekommen; nun man einen hat, iſt er so streng,
daß er z. B. einer Liederſammlung, wo ſolche Lieder wie ,„Freut
euch des Lebens- vorkamen, wegen Nachdrucks den Druck verweigert
haben ſoll. Auch soll es in Berlin sehr übel vermerkt worden sein,
daß der Königsberger Universitätsſenat dem dortigen Professor,
der das lang erledigte Censoramt abgelehnt und ,mit dem eines
akademischen Lehrers für unvereinbar. erklärt hatte, ein Belo-
bung schreiben zugeschickt hat. Dies » dürfte nicht ungerügt
bleiben ", setzt der Schwäb. Merk. hinzu. Ein mißliches Ding
iſt's freilich, daß der Minister des Innern von dem Pattriotis-
mus der Beamten Geneigtheit zur Uebernahme der Censſur
vorausgesegt und der Universitätsſenat ein Lob über die Ableh-
nung des Amtes ausspricht. Aehnlich verhält es ſich aber auch
mit der Ausweisung der badischen Abgeordneten. In Berlin weiht
man sie aus und glaubt gewiß etwas Heilſames gethan zu haben

— und von Königsberg sendet man ihnen eine Berileitsadreſse, in
der man sich anders als lobend über den Vorgang ausſpricht

Breslau, 17. Juni. (Berl. N.) Der ehemalige Prof.ssor
und jetzige Pfarrer in Hundefeld, Hr. Theiner, hat heute Morgen
zn. ertopitt ſeit Ausscheiden aus dem römiſch-kathotiſchen Kirchen-

nde angezeigt.

Erst konnte

** Mainz, . Juni. Endlich hat die Behörde den Prelie-

reien der Packträger und Stoßkärner durch Herabsetzung des Tarifs

unter die Hälste des früheren Preiſes ein erwünſchtes Ziel gesetzt,
was um ſo nothwendiger war, da man an keinem Orte der Welt,

ſelbſt nicht in den kostspieligſten Haupiſtädten, nicht in London noch
Paris, ja nicht einmal bei den zudringlichen Italienern, so viel zah-
len muß, und diese Uebertheuerung gewiß manchen Reiſenden abge-
halten hat, an einem Orte zu verweilen, wo man auf diese Weiſe
geſchröpft ward.

Wünſchenswerth wäre es noch, daß auch dem Unwesen der Lohn-
bedienten ein Ende gemacht würde, die den Fremden nicht nur darch
große Zudringlichkeit beläſtigen, sondern auch als dienfibifliſſene Un-
terhändler des Laſters auſtreten und deren man ſich nur mit Mühe
erwehren kann. Möge es daher den Behörden gefallen, der erſten
Wohlthat auch die zweite beizufügen ~ dieser Beförderung der Lü-
derlichkeit kräftig zu steuern und die Straßen von gewissen, den Frem-
den ſich auferingenden Lotterbuben zu reinigen, worunter sich beson-
ders einer durch die beharrlichſte Zudringlichkeit auszeichnet – und
wöge es ihnen endlich gefallen, den Mond nicht fortwährend für eine
Laterne anzusehen und die Rheinstraße zu beleuchten, damit der Fremde,
der geſund ankommt, seine heilen Glieder nicht zu riskiren hat.

Endlich läge es noch im Intereſſe unserer Stadt, das exorbi-
iant hohe Brückengeld, das für einen zweiſpännigen Wagen 26 Kr.
beträgt, herab zu setzen. j

z Muünchen. Ein. Reseript vom 25. Mai d. J. bestimmt
hinsichtlich der Rangverhältniſse zwischen den Gemeindebehörden und
dem Landwehroffizierkorps, daß ein solches Corps in den größeren
Städten des Königreichs ſich unmittelbar an den Magistrat anzuſchlies-
sen habe, worauf dann die Gemeindebevollmächtigten und übrigen Ge-
meindebehörden folgten. Bisher gingen bei öffentlichen Angelegenheiten die
Landwehroffiziere untermischt mit den Linienofsizieren und Civilſtaatsdie-
nern, was ganz ihrer Stellung entsprach; denn nach dem Buchſtaben der
Verfaſſungsurkunde, wie überhaupt ihrem ganzen Weſen nach, iſt die
bareriſche Landwehr keine ſtädtische sondern eine „königlicher, kein Com-
munal- sondern ein Staats-Institat. In formeller Hinsicht ſtehſen
daher denſclben verfaſungsmäßig bei Diensileiſtungen die nämlichen
militär ſchen Ehrenbezeugungen unter sich und von Seite des Linien-
militärs zu, wie ſie für dieses letztere vorgeschrieben ſindz sie führt
königliche Fahnen und Standarten, wie auch die Kreis-, Regiments- und
Bataillons-Commando's königliche Siegel führen; sie besitzt die Feier-
lichkeit des militärischen Begräbniſses, und ihr Offizierkorps nimmt
bei Hoffeſten an den Aufwartungen der Behörden Theil. Bezeich-
nend für die Stellung eines baieriſchen Landwechroffiziers zur lokalen
Mazgiſtratur iſt schon der Umſtand, daß ein solcher, wenn er bür-
gerlicher Magiſtratsrath wird und für die Dauer dieſer Wahlſtelle
seinem Waffendienſte entſagt, nach Ablauf derselben nicht wieder als
Offizier der vorigen Charge sondern als gemeiner Landwehrpflichtiger
vorgeladen wird. Betrachtet man aber den Gegenstand mehr von
sachlicher Seite, so ergeben sich gleichfalls hinreichende Gründe, um
die baieriſche Landwehr als cine unmittelbare militärische Staatsan-
ſtalt zu achten und zu behandeln. Sie dient ihrer gesetzlichen Beſtim-
mung gemäß sowohl zur Aufrechthaltnng der inneren Sicherheit als
auch zur Landesvertheidigung gegen Außen. Weist sie daher der eine
Paragraph der Landwehrordnurg zum Ressort des Miniſteriums des
Innern, so stellt sie ein anderer wieder im Kriegsfalle zur unbebing-
ten Verfügung des Armeeminiſteriums,, und bezeichnet ſie ohne genau
gezogene Aktivitäts-Pinie und Bann-Gränze als Aufgebot zum „wirk-
lichen Kriegsdienſte.n Schon zur Friedenszeit führt bei einem ge-

meinschaftlichen Dienſte von Landwehr und Linientruppen der Offizier

der combinirten Abtheilungen das Obercommando, welcher die höchſte
Charge begleitet, und findet nur bei alfälliger Gleichheit dieſer
Charge ein Vorrang der Linie statt: welche Anomalie, wenn dann
bei öffentlicher Gelegenheit der sonst commandirende königliche Land-
wehroberſt ne ben dem Stadt-Magiſtrate und Diesem voran der von

Jenem commandirte gleichfalls köuigliche Linien-Hauptmann oder

Lieutenant gehen würde?! ~ Erschiene die anfangs aufgeführte Ver-
fügung ohne alle Nebenbeziehungen und Vorausgänge , so möchte
man leicht das Opponiren dagegen für beleidigten Ehrgeiz und Ei-
telkeit deklariren können. So aber scheint mehr ein Gefühl des Miß-
trauens als die Besorgniß der Etikette unter den von jener Maßnahme

Berührten obzuwalten. Bekanntlich besitzt das Inſtitut der Landwehr


 
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