Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 58 - No. 86 (1. März - 31. März)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0263

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
N G4



Abonnemceentmit vier-
teljähr. Vorausbezahluu gpygs
4n Mannheim 1 fl. 15 kr, F
‘durch die Poſt bezogen im s)]ſ&

anzen Großherzogthum „tze \) uu . nhc I mu k



Baden 2 fl. s: kr., in "" t :

Ausland erhöht fich das

Abonnement um den Poft-
aufschlag.

Freitag



7. März

Inseratediegespaliene
Us. Zeile in Petitsſchrift oder
M- D q. deren Raum 3 kr. Znse-
H ' "T' : rate, worüber die Redak-

wr s . tion Auskunft zu ertheilen
Li ( d 2 hat, die Zeile oder deren



und Geld erbittet man
franco.

18450.Ä



Deutfſchland.

_ ** Mannheim, 4. März. (Schluß.) Nachdem der Abg. Math y
unter lauteſtem Beifallsjubel dem theueren deutschen Vaterlande seinen
Trinkspruch gebracht hatte, sprach O. G. Advokat Hecker. Er
wies auf die Pflicht des wahren Volksvertreters hin, den Wählern
des Landes und seinen Wahlmännern von seinem Thun und Laſſen
während des Lanttages treue Rechenschaft abzulegen, und rechtfertigte
ſeinc, so wie seiner Collegen negative Vota bezüglich der Strafrechts-
entwürfe. Er widerlegte jene ewig wicderkehrende Zeitungslüge, die
da sagt: „Wir ſind in einer Zeit der Krise, wir müssen abwarten,
bis sich dieſelbe entscheidel‘’, indem er zeigte, wie wir nicht in der Zeit
der Kriſe, wohl aber in der Periode des geſetzlichen Kampfes begrif-
fen seirn. – Seine Partei, fährt er fort, die Partei des Volkes, be-
gnüge ſich nicht mit bloßen Hoffnungen, da es ihr frei ſtehe, auf
rechtlichem Wege Wirklichkeiten, reelle Vortheile zu erlangen. – ~
~ Jr einer Zeit, sagt er, wo das Volk Großes zu erringen und
zu erhalten fähig, solle man sich nicht mit Abſchlagszahlungen
und geringer Münze begnügen, wenn man Fried-
richsd'or verlangen und erhalten könne. Die Anwendung dieses
Gleichniſſes auf seine und seiner Collegen Ansichten würde Jeder leicht
finden fönnen. Es iſt die Pflicht des Deputirten, bemerkte er weiter,
seinen Wahlmännern Rechenſchaſt von seinem Verhalten abzulegen,
es iſt aber auch die Pflicht des Bürgers, ſich von den Zuſtänden
und Verhältniſſen seines Landes zu unterrichten, seine Rechte zu wah-
ren und eine männliche Gesinnung zu zeigen. – Es gibt aber gar
viele, die des Jahres nur einmal eine Gesinnung haben, und zwar
wenn sie der Amtmann zu den Waphlen beruft. ~ Während der
MWahyhlen haben nun diese Leute, die sich das ganze Jahr um
Nichts als um Frau und Kind kümmern, plötzlich eine Ge-
ſinnung, die dann nach. dem Wahlacte eben so schnell und begreif-
lich wieder verschwindet, als wie sie gekommen. – Ein rechtsſchaffener
wahrer Bürger wird ſich neben seinen häuslichen Sorgen und Ge-
ſchäften auch stets noch um die des Staates, ſeines Vaterlandes be-
kümmern. – Er erinnert daran, daß, wenn die Partci des Volkes
im geſctzlichen Kampfe nicht unterliegen und die ihr zuſtehenden Rechte
mit Erfolg erringen soll, man bei den Wahlen auch Männer be-
rüctſichtigen müſſe, tie fähig seien und Muth genug besäßen, in aus-
dauerndem, unermüdlichen Kampfe sür das Volk auszuharren. –

Cr erinnert an das Beiſpiel des würdigen Veteranen der badiſhen

Kammer, seines Vaters Itzſtein, um den sich in den Zeiten der Be-
drängniß eine kleine wackere Schaar vereinigt und stets mit uner-
chütterlicjem Muthe bis auf dieſen Tag ausgeharrt habe: + sein
Ey jayte auf männliche ehrenhafte Geſinnung und wahren
Bürgermuth!

esa mit ihren zahlreichen humoristischen Anklängen auf
Zeitverhältnisse, ward häufig von stürmischen Ausbrüchen der Heiter-
keit und des ernsten Beifalls unterbrochen, – Nach Hecker sprach
der Abgeordnete Welcker noch einige wenige Worte, um seine
nach seiner Ansicht in den Verhältnissen begründete, begränzte
Zuſtimmung zu den Strafgesetzentwürfe, zu rechtfertigen. – Er er-
innert an das Beispiel O'Connells und die Abſchlagszahlungen, die
er von England für sein Vaterland erhalten, und ſpricht dabei die
Ueberzeugung aus, daß ſelbſt diese Abſchlagszahlungen an das ba-
diſche Volk von anderer Seite bereits gefährdet seien. ~ Er sei
weit entfernt, fährt er fort, die negativen Vota angreifen zu wollen,
glaube aber dagegen sein affirmatives nach seiner eigenen persön-
lichen, beſten Ueberzeugung gewissenhaft gegeben zu haben. – Hier-
auf erhob sich nochmals der Abg. Hecker, und brachte auf das Wohl
ſcines Collegen Welcker, der mit ihm auf ein gleiches Ziel, das
Glück und das Wohl des badiſchen Vaterlandes hinarbeite, unter
dem einstimmigen Beifallsrufe der Verſammelten einen Toaſt aus.
... Ihm folgte O. G. Adv. v. Soiron, der in einer allgemein
- änsprechenden, theils humoriſtiſchen Weise die anſcheinenden Gegen-
äte beleuchtete, die sich durch die verschiedene Abſtimmung der Depu-
tirten der Volkspartei zu ergeben schienen, und zeigte, wie Abſicht und
Zweck Beider doch dabei ſtets dem freiſinnigen Prinzip und dem Haupt-
ziel jedes wahren Abgeordneten, dem Wohle des Volkes, hultizten und
zuſirebten. ~ Sein Toaſt wurde mit lebhafteſtem Beifall begrüßt.

Z

Den freiſinnigen Männern der badischen Kammer und dem wa-
ern Volke, aus dem ſie hervorgingen, wurde dann von einem ehren-
feſten Rechts-Unwalte ter baieriſchen Rheinpfalz ein erhebender Toaſt
ausgebracht, in welchem er besonders auf den wohlthätigen Einfluß
hinwies, den das sriſche Volksleben in einem Staate auf die Nach-
barn und alle übrigen Staaten des Vaterlandes ausübt. In dem
allgemeinen Jubel, mit welchem die Versammlung diesen Toaſt be-
gleitete, sprach ſich zugleich vielfach und laut ihre Anerkennung alles
wackern Strebens unserer deutſchen Brüder aus. Den Sdghluß dieses
ſchönen ächten Bürgerfeſtes machte ein Toaſt auf die Preßfreiheit, aus-
gebracht von Buchhändler H. Hoff. – Sein Trinkſpruch lautete

auf den Aufſchrvung und die Ausdauer des deutſchen Volks, und sei-
ne kräftigen und beharrlichen Beſtrebungen zur Erringung der Preß-

eiheit. —
j f Mannheim, 5. März. Welcker's Rede bei der jüngsten

Öfeſilicbhen Deputirten-Begrüßung veranlaßt Cinen unserer Mitbürger,

die Worte deſſelben gefeierten Volksvertreters, welche er 1832 am
Tage ſeiner oberhofgerichtlichen Freiſprechung von angeblichem Matje-
ſtätsverbrechen an die hiesigen Einwohner, die ihm eine Serenade brach-
ten, gerichtet hat, uns nach getreuer Aufzeichnung mitzutheilen; wir
aber mögen dieſe Worte zur Erinnerung an jenen feierlichen Abend, und
an qe Verwirkiichung bis zu dieſem Tage gerne hier wiedergeben,
wie folgt :

„Wertheſte Mitbürger! Wenn die. gekränkte Unschuld, durch
eine so ehrenvolle Theilnahme anerkannt, sich ihres Triumpdhes freut,
ſo kann ich ſchon, geliebte Freunde und Mitbürger, meine Gefühle
nicht mittheilen, da ſich dieſelben nicht in Worte auflösen laſſen.
Ja, Sie haben das Herrliche bewahrt. Maunheim, Badens erſte
Hauptſtadt, bewahrt einen feſten Sinn, ſie beugt ſich nicht der
Willkür, sie geht den gesetzlichen freien Weg. und an ihrer Ordnungs-
liebe scheitert jede Berleumdbung. Darum vorwärts! vorwärts! und

immer vorwärts! Nie geht der menſchliche Geiſt zurück, und mögen

die Feinde der Freiheit auch noch so sehr triumphiren, mögen ſie

Farben tragen wie ſie wollen, herrlich wird dennoch das Ziel errun-

gen werden, möge man es auch noch ſo entfernt ſtellen. – Ich bringe

der gesetzlichen Ordnung ein Hoch, der biedern Stadt Mannheim
aber ein dreifaches Hoch !“ ;

** Mannheim. Die Großherz. Handelskammer dahier er-
hielt geſtern folgenden hohen Staats-Minijterial-Erlaln.

„Seine Königliche Hoheit der Oroßherzog baben auf den Vor-
trag des Finanz-Miniſteriums vom 25. d. M. Nro. 1575 nach den
übereinſtimmenden Anträgen der Miniſterien des Gr. Hauses und der
auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen allergnädizſt geneh-
migt :

1) Daß für alle auf dem Rheine zu Berg anlargenden, im Hafen
zu Mannheim ausgeladenen Güter, ſofern solche zu Schiff rhein-
aufwärts über Neuburg transportirt werden, der in Mannheim
für die Strecke von Mannheim bis Neuburg erweislich entrichtete
Rheinzoll – und ebenso, daß für alle im Hafen zu Mannheim
ausgeladenen Güter, welche die Rbheinſtrecke von Neuburg bis
Mannheim zurückgelegt haben, ver für die genannte Rheinſtrecke
erweislich in Neuburg entrichtete Rheinzoll rückvergütet werde,
letztexen Falls, sobald die Güter vom Mannheimer Hafen aus
zu Schiff ihre Reise auf dem Rheine weiter fortsetzen;

2) daß für rheinzoll pflichtige Güter, welche rheinaufwärts an-
langend, vom Hafen oder von der öffentlichen Niederlage in Mann-
heim aus, auf der Gr. Eiſenbahn bis Kehl oder Offenburg
in directer Fahrt versendet werden, urd über Kehl oder Schu-

ſterinsel ausgehen, an der Gr. Eisenbahntaxe eine Vergütung
geleiſtet werde gleich dem Betrag der Rheinzölle, roelche im Falle
des Waſsertransports bei der Bergfahrt in Mannheim zu entrich-
ten gewe'en wären;

3) daß für rheinzoll pflichtige Güter, welche über Schusterinsel
oder Kehl eintreten und unter Benutzung der Gr. Eisenbahn von
Offenburg beziehungsweise Kehl bis Mannheim, von letzterem Haſen
aus rheinwärts weiter versendet werden, an der Eiſenbayhntare
eine Vergütung gel-iſtet werde gleich dem Betrag der Rheinzölle,

welcher im Falle des Waſſertransports für die Thalfahrt von

Neuburg. bis Mannheim in Neuburg zu entrichten geweſen wärez

Raum 4 kr. – Briefe..


 
Annotationen