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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 176 - No. 206 (1. Juli - 31. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0755

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Samſstag



.151 Deutfſchland.
** Mannheim, am 3. Juli. Die Unterzeichneten halten es
für Pflicht, wegen eines in dem Frankfurter Journale vom 2. d. er-
ſchienenen Artikels aus Ber lin vom 27. Juni, ihce Ausweiſung
aus Preußen betreffend, Folgendes zu erklären:
Wenn der erwähnte Artikel sagt, daß „der badische Gesandte zu
„Berlin in einem an Hrn. v. Itzſtein geschriebenen Briefe das ihm
„Widerfahrene sehr bedauert habe, so iſt richtig, daß der badische
Miniſter-Reſident zu Berlin einen für die beiden Unterzeichneten be-
stimmten Brief an fie geschrieben und darin das Geschehene bedauert
hat. – Dagegen enthält der Brief von dem in dem berliner Artikel
mitgetheilten angeblichen Auszuge deſſelben, dahin lautend:
„Wenn ich auch Ihre politiſche Gesinnung nicht theile, so habe
„ich stets hohe Achtung für Ihre Chrenhaftigkeit und namentlich für
„Ihre offene Loyalität gehegt"

nicht ein Wort!

Wir weisen deßwegen mit gerechtem Unwillen diese groben Un-
wahrheiten in einer so hochwichtigen Sache zurück, müßten dabei aber
auch tief bedauern, weun man uns fähig halten sollte, von einem an
uns gerichteten Briefe, deſſen Veröffentlichung von dem Schreiber
nicht verlangt und dessen Mittheilung an dritte Perſonen von ihm
gewiß eben so wenig, als von uns geschehen iſt, einen unedlen Ge-
brauch gemacht zu haben.

Wir beantworteten allerdings den Brief, ſind jedoch noch zur
Zeit ohne Rückantwort geblieben.

v. Ihſtein, Heter.. :

* Mannheim, 4. Juli. Die „Karlsruher Zeitung“ beſtätigt
die Nachricht, daß zur unverzüglichen Vermessung der Bahnlinie von
Offenburg durchs Kinzigthal über Billingen u. s. w. an den Boden-
see und (?) nach Constanz, die erforderliche Weiſung ertheilt worden
ſei. Die Bewohner des Schwarzwaldes und des Seekreises werden
mit Vergnügen daraus abnehmen, daß die Regierung von der
Nothwendigkeit, ohne Zeitverluſt eine Verbindung des Bodensee's mit
der Landesbahn herzuſtellen, durchdrungen iſt. Die Vermessungen

; " können bis zum Herbſte vollendet sein, und alsdann iſt die Regierung
- im Stande, auf dem bevorſtehenden Landtage über die Art und Weiſe
. der Aussührung dieser Babn eine Vorlage zu machen. Durch die
Beschleunigung der Vorarbeiten wird ein Zeitverluſt von zwei Jahren
vermieden, der leicht ein unerseglicher hätte werden können. Wir
glauben vemnach aus der Anordnung einer unverzüglichen Vermes-
ſung mit Grund abnehmen zu dürfen, daß die Regierung entſchloſſen sei,
die Sache auf dem nächſten Landtage zur Entſcheidung zu bringen. ~
Von den Ergebnissen der Vermeſſung wird wohl auch die Wahl zwi-
ſchen ven beiden Linien , der Kinzigthaler und der Rhein-Linie, ab-
hängen. Iſt die Bahn durch das Kinzigthal möglich und ohne un-
verhältnißmäßigen Aufwand ausführbar, so wird kaum ein Zweifel
darüber beſtehen, daß sie vor der Richtung von Basel über
Schaffhauſen nach Conſtanz den Vorzug verdiene. –~
Sie iſt die kürzeſte Verbindung zwischen dem Bodensee und dem
Mitteirhein, also die vortheilhafteſte für die Concurrenz mit den würt-
tembergiſchen, baierischen und schweizerischen Schienenwegenz sie führt
mitten durch das Land und verschafft dem Schwarzwalde eine Erleich-
terung der Ab- und Zufuhr, welche auf den Nahrungsſstand der Be-
wohner äußerſt günſtig wirkt; sie soll nicht einen neuen Handelsweg
ſchafsin, sondern einen vorhandenen exhalten, welcher ohne ſie zerſtört wer-
Denwürde. Daßdie Ciſenbahnvereine im Seekreiſe und imobern Rheinthale
mehr für die Linie über Schaffhauſen nach Basel eingenommen ſind,
erklärt sich theils aus den Lokalverhältniſſen, indem jede Ortschaft
lieber für ſich selbs als für Andere eine Bahn wünſcht, theils aus
einer Besorgniß, die in Konſtanz zu herrschen scheint. Die Kinzig-
thalſtraße nämlich erxeicht den Bodenſee gegenwärtig niert bei Kon-
flanz, ſondern bei Ludwigshafen. Dagegen befieht jetzt schon ein
ziemlich lebhafter Güterverkehr zwischen Basel und Konftanz auf der
KRheinſtraße. Würde nun auch die Bahn durch das Kinzigthal bei
ludwigshafen münden, so wäre freilich. Konſtanz geopfert, während
t Sor von Schaffhauſen her den Bodensee an keinem andern
Prte als bei Konſtanz erreichen kann. Wird dieſe Besorgniß geho-
ben, — wir halten es für unmöglich, daß sie begründet sei ~ so
wird auch wohl Konſtanz sich für die Bahn durch das Kinzigthal

erklären, für welche das allgemeine Landesinteresse entſchieden spricht.
Die Schweizer sehen ein, daß die Rheinthalſtraße in ihr em In-
tereſſe liege und ſind darum auch bereit, die Baſel Züricher-Bahn auf
badiſchem Gebiete bis Waldshut zu bauen, weil sie nicht erwarten,
daß Baden selbſt dahin baue; auch hat ein Aufsatz in der „Neuen
Züricher Zeitung" unumwunden ausgesprochen, daß nie hiedurch die
Ausführung einer Kinzigthalſtraße (deren Baden bedarf) verhin-
dert werde könne.

* Mannheim, A. Juli. Der bekannte Literat und Schul-
mann A. Gladbach iſt jezt in mehrere Unterſuchungsprozeſſe in
Preßangelegenheiten verwickelt, die seiner Stellung wohl Gefahr drohen
könntenz der interessanteste iſt wohl jener, welcher durch die Klage
eines Richters entstanden ist, deſſen Urtheile er öffentlich bekannt ge-
macht, öffentlich beſprochen hat. Man iſt auf dessen Entſcheidung
ſehr gespannt. Es wäre in der That sonderbar, wenn in Rhein-Preu-
ßen, wo das Rechtsverfahren öffentlich und mündlich iſt, die öffent-
liche Besprechung eines richterlichen Urtheiles strafbar sein sollte,
welche unseres Erachtens in den Territorien des heimlichen Verfah-
tt!s jf! einmal untersagt iſte Wir verweiſen auf die morgige

xtrabeilage.

Aus dem Hosthale, 30. Juni. (Oberrh. Z.) Der Bür-

germeiſter J. von Baden, bisheriger Abgeordneter der zweiten Stände-

kammer für den Bezirk dieſer Stadt, hat, wie ich so eben vernom-
men, bei der auf den nahe bevorſtehenden Landtag neu angeordneten
Wall, dieselbe abgelehnt. Ein den freiſinnigen Ideen sehr abholder
Regierungsrath aus M = , ehemaliger Aſcſsor beim Amte Baden,
später in Freiburg, hat sich vor Kurzem der Bürgerschaft Badens
als Abgeordneter angetragenz sein Geſuch soll aber von der Mehr-
zahl der Bürgerſchaft eniſchieden abgelehnt worden ſein.

* Stuttgart, 1. Juli. Vor einigen Tagen hatten wir das
traurige Schauſpiel einer Hinrichtung; Die Rauthardt, ein Weib,
das seinen Mann vergiftet hatte, wurde gesetzlich durch das Schwert
vom Leben zum Tode gebracht, und so wieder ein Beweis geliefert,
daß sich unsere Sirafgeſetzgebung noch nicht daran gewöhnen konnte,
ein Vorurtheil, welches aus der moſaiſchen Geſetzgebung und der Ca-
rolina ſtammt, abzulegen, und nicht begriffen zu haben ſcheint, daß
Strafe nur (?) da sei zur Beſſerung des Verbrechers, nicht aber zu sei-
ner Vertilgungz; deßhalb möge es uns erlaubt sein, ein Wort gegen
dieſen Götzen des Alterihums unb einer ſcheinbar eiſernen Nothwen-
digkeit, gegen die Todesſtrafe, zu sprechenz nicht als ob wir uns im
Mindeſten für die Verbrecherin verwenden wollten, die durch ihre
Handlungsweise immerhin die härteſte gesetzliche Strafe verdient hat,
sondern weil wir gegen die Todesſtrafe überhaupt uns ausſprechen zu
müſsen glauben.

Wir halten es am Zweckmäßigsten, den hiſtoriſchen Weg einzu-
ſchlagen, um zu beweisen, daß die Todesſirafe unnütz, unzweckmäßig
und deßhalb auch unrecht sei, daß ſie Nichts zur Verhütung oder Ver-
minderung der Verbrechen beitrage und aus tieſem Grunde in jedem
jzt°ſeceh Staate ſchon aus Regeln der Vernunft abgesſchafst wer-

en sollte.

Die älteſte Nachricht von der Abschaffung der Todesſtrafe findet
sich in Diodor Siculus, welcher berichtet, daß der König S abak o
von Aegypten ſie mit dem beſten Erfolg gegen gelindere Strafen ver-
tauſcht habe. In neueſter Zeit empfiehlt ihre Abschaffung zuerſt
wieder der edle und scharfsinnige Hugo Srotius, gewiß die beſte Au-
toritä. Er weist dabei mit vollſtem Grunde auf Rom, wo es
250. Jahre lang auf das Schärfste verboten war, einen Bürger am
Leben zu ſstraf:n, und keine einzige Thatsache darthut, daß während
dieſer Zeit mehr Verbrechen begangen worden wären, als unter den
ſo blutgierigen Gesetzen der 12 Tafeln. Blackſtone sagt: „Jenes
milde Gesetz, welches den römischen Bürger am Leben zu ftirafes ver-
bot, schafft eben dadurch auf die glücklichſte Weise die Todesſtrafe ab,
und Roms Republik blühte zu dieser Zeit, während es unter ſeinen
Kaisern und den von ihnen wieder eingeführten blutigſten Strafen
fiel. ;

In neuester Zeit bieten Rußland, Toskana und Oster-
r eich Zeugniſſe von der Abschaffung der Todesftrafe.

: In Rußland ward sie von Kaiserin Cliſabeth abgeſchafft und
blieb auch von ihrer Nachfolgerin, Katharina II. ausgeſchloſſen. Un-


 
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