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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 329 - No. 358 (1. Dezember - 31. Dezember)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#1399

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Donnerstag 4. Dezember 1845.







Landtagsverhandlungen.

*4+# Karlsruhe, 27. Nov. Dritte Sißung der Zweiten Kammer.
Unter dem Vorsitz des Alt er s präſi d enten: o.JIhſtein. Regierungsbank:
Staatsrath Nebenius. Diskussion über die beanstandete Wahl des Reg.-
Rathes Abegg. (Schluß.) . .

Der Berichterftatter uv. Soir on, erläutert zuerft, daß der Antrag, den
Regierungsrath Ab egg zu befragen, ob er den Briet geschrieben, nicht mit
feiner eigenen Anficht zuſammenſtimme und er darin nur dem Verlangen der
Mitglieder der Abtheilung nachgegeben, welche gegen Beanftandung der Wahl

geftimmt hätten. Rücfsichtlich des Einwurfs, daß die Thatsachen hinsichtlich

der Einwirkung der Wahlcommiſsion auf die Wahlmännerwahl vag seien,
u. s. w., setzt er den Sachverhalt ausführlich auseinander. Wenn man ferner
sage, es handle fich um reine Formfehler, die bei dem beften Glauben be-
gangen werden können, so sei Das ein Anderes, wenn die Behörden, die auf-
geſtellt find, darüber zu wachen, daß eine freie Wahl ftatt finde, gegen den
klaren Ausspruch des Gesetzes, ihre Stellung mißbrauchen, um in ihrem
rteiſinn zu wirken ~
ys tern .f. Kammer das Recht habe, über die Abgeordnetenwahlen zu er-
kennen, so müsse sie auch über die Urwahlen erkennen dürfen. Was die be-
haupteten Mängel derselben und den Abegg schen Brief betrifft, ſo nehme
man in ver ganzen Welt bei allen Gerichten und Verwaltungsſteüen im
Voraus an, daß Diejenigen, die eine Eingabe unterzeichnen, auch mit der
Beilage einverstanden seien, besonders wenn in der erſteren sogar Aergeres
ſstehe, als in der letteren. – Wenn aber zugegeben werde, daß des Verdachtes
genug verhanden sei, eine Untersuchung einzuleiten, ſo müsse der Verdacht
auch zu der Beanstandung hinreichen. Für leßtere seien genug spezielle
Gründe vorhanden, und was fünfzig Bürger, wenn man ihnen auch nicht
gleich zum Voraus Alles auf's Wort glauben wolle, mit solcher Beſtimmt-
heit anführen, verdiene an sich \chon Beachtung, wozu noch dax Stillschwei-
gen des Candidaten und der Wahlmänner der Preſſe gegenüber, komme.
Der Berichteistatter kann seine Verwunderung nicht bergen, daß man überall
von der Gegenseite Zeitungsartikel wie gar nichts weggeworfen habe, wäh-
reno man doch die Cenſur und die ftrengen Inftruktionen für dieselbe befte-
hen laſſe. Wenn dieſe Zeitungsartikel Nichts sind,. ruft er, ei so gebeu Sie
den Bettel freil – Uebrigens sei es ein großer Unterschied, ob einem Pri-
vatmanne rückſichllich der Verfolgung seiner Parteirichtung die schnöreſten Vor-
würfe gemacht werden, or er ob man Einem vorwerfe, er habe in seiner öf-
fentlichen Siellung sich eine Pflichtverletung, ein Vergehen zu Schulden
kommen laſſenz in letzterem Fall sei es Pflicht, darauf zu antworten.
f „Warum“ fährt der Redner fort: ~ „wird denn auch sogleich, wenn ein
Artikel nur im Mindeſten so lautet, daß die Amtsehre irgend eines Beamten
dadurch verletzt scheine, Anklage durch den Slaatsanwalt ergoben? Warum
wird, wo ein Artikel nur entsernt den Verdacht des Gedankens eines politi-
schen Vergehens enthalten könnte, sogleich eine Untersuchung eingeleitet # Ift
denn die Ehre eines Wahlmannes oder eines Abgeordneten weniger, als die
Ehre eines Staatsrieners? – Es kommnt hiezu noch weiter, daß vielfach
schon Fälle vorkamen, wo von Beamten, wenn gleich unter dem Widerspruch
der Regierung, als geschehe es in ihrem Auftrag, den Wahlmännern in
îGBuziehung auf ihre örtlichen uud Bezirksintereſſen Versprechungen gemacht
oder denselben gedroht wurde. Es hilft nichts, wenn man in diesem Saale
hier läugnet, was im ganzen Lande bekannt iſt, und dieser Grund mag wohl
auch Manchen beſtimmen, Etwas für wahr anzunehmen, was bei jeder Wahl
beinahe geſchieht. + Wenn Sie meinen Bericht unparteiisch prüfen, so wer-
den auch Diejenigen, die nicht damit einverstanden find, daraus entnehmen,
daß es wenigstens keine einseitige Advokatenarbeit iſt. Ich war erſtaunt, das
von dem Abg. Regenauer zu hören und mußte daraus eninehmen, daß man
ein guter Chrift, Nichtjmift, ein Finanzmann, sogar Präsident des Finanzmi-
niſteriums, und doch ein Advokat sein kann, und zwar eiu Advokat, wie wir
hier meiſtens Advokaten sind, nämlich Advokat seiner eigenen Meinung. Der
Herr Abgeordnete hat übrigens hierdurch bewiesen, daß er nicht Advokat int
guten Sinn, sondern in jenem Sinne iſt, nach welchem die Advokaten dadurch,

daß sie lange gewöhnt waren, einseitig zu arbei en, zulett den Scharfsinn .

verlieren, unparteiisch urtheilen zu können Was zuletzt die Bemerkung des
Abg. Jauth über den Schenkungsakt betrifft, so möchte ich hieraus nicht ent-
nehmen, daß er ein so aufrichtiger gewesen iſt. Allerdings ift jene Villa (im
Werth von d Thlr. preuß. Courant ?) zum unwiderruflichen Eigenthum und
. Genuß geschenkt, aber mit dem Wunsche, es möge der Herr Geschenknehmer
Dieses Grundeigenthum nicht veräußern. (Faut h. Allerdings, um es bei der
Jamilie zu erhalten.) Ein Fideicommiß.
: Hecker. Ein Stammgut!
t v. Soiron. Die Fassung lautet ungefähr so, wie der Vorbehalt der
[ Rückſchenkung oder des Wiederkaufs. + Und wenn endlich der Abg . Fauth
. glaubt, wir hätten hier keinen gewissenhaften Weinhändler, so erwiedere ich
ihm darauf, daß die Gewissenhaftigkeit eines Weinhändlers, soweit fle hier in
Betracht kömmt, nur darin befteht, daß er sich nicht niedriger fatirt, als
' er sein Gewerbe treibt Wenn also der Abg. Jauth einen hier sitzenden

Weinhändler kennt, der sich niedriger fatirt, als er sein Weingeſchäft treibt, .

„so mag er ihn anzeigen. . . .. .
î_Staalsrath Neb enius erklärt, daß unter allen Umſtänden der Kammer
die Untersuchungsacten werden mitgetheilt werden.
tj! tr wird zur Abftimmung geſchritten. 28 Stimmen erklären fich, wie
here
vieſelbe.

(Nr. 329) gemeldet, für die Be anſtan dung der Wahl, 28 gegen
Mit ichtlich tiefem Ernfte erhebt fich ver (Alters-)Präsiv ent, v. Ih-

fte in, und äußern.

tige „Vir Gltiebteit tee Siren 1:9 ti 4 ! frtets é e tie te
hochwichtige ift, hat Ihnen die Berathung gezeigt, und damit Sie, meine
Herren, damit auch das Volk wisse, worauf ich meine Entscheidung gründe,
erlaube ich vmir, kurz die Motive anzugeben, aus denen fie hervorgeht.
Der erſte Grund, und in meinen Augen einer der Hauptgründe, betrifft
den wichtigen Punkt der Einwirkung der Wahlkommission, eine Einwirkung,
die durch unser Geſetz klar und bestimmt untersagt ift, eine Einwirkung, die
"meines Erachtens, allein schon hinreicht, ohne alle weiteren Gründe,
die Wahl für beanſtandet zu erklären. Hier handelt es ſich von der klaren
Vorschrift des Gesetzes und ich halte es für unmöglich, daß von dem Tage
der Wahl an bis heute, ein solcher Fehler gegen die ausdrückliche Beftim-
mung des Gesetzes verjähren oder jeßt unbeachtet bleiben könnte. Ich bes
trachte ferner den angeblichen Brief des Regierungsraths Abegg und ich muß
geſtehen, daß die Berathung über dieſen Punkt mir die Diskussion über die
Völker'ſche Wahl in schmerzliche Erinnerung brachte. Dort wurde aber zur
Chre der Kammer laut und vielfach von mehreren Mitgliedern gesagt: „Es
möge Gott uns behüten, daß die Peſt der Wahlbeſtechung in unserem Lande
einkehre, dawit man nicht Blicke, wie auf andere Staaten, wo dieses Uebel
nicht selten vorkommt, auf uns werfen könne!“ Es wurde, im Gegentheile,
bei jenen Berathungen vielfältig erklärt und gerühmt, daß die Erscheinung
der Völker’'ſchen Wahl seit dem Beſtehen der Verfaſſung der erfte Fall sei
und eben deßwegen dem Uebel um so kräftiger und entschiedener entgegenge-
ireten werden müsse. Sie und die Regierung haben anerkannt, daß der frag-
liche Brief, wenn es sich damit wirklich so verhält, ein Uebermaß des Mit-
brauchs und eine wirkliche Beftechung sei. Ausgeführt wurde sodann von
mehreren Mitgliedern, daß Beſtechungen dieser Art noch weit gefährlicher
seien, als die Hingebung von baarem Geld an vie Wähler! j

Ut c hatt Grat es heute ttt uu ps
ten könne, iſt folgender: Ich fühle mit dem Herrn Präsidenten des Miniſte-

riums des Innern und mit sämmllichen Mitgliedern der Kammer, daß die

Ehre des Gewählten hier in Gefahr ſtehe, und deßhalb ein Hauptmotiv bildet,
warum ich wünschen muß, daß eine Untersuchung veranftaltet werde, er aber
auch nicht eher in die Kammer treten könne, daß der Makel, der hier vor-
liegt, von ihm abgewaschen ifi. Es sagt die Geschäftsordnung in g§. 8, daß
Beanftandungen flattfinden können welche dem Manne, den ſie betreffen, den
Eintriit in die Kammer so lange versagen, bis die Beanftandungsgründe
gehoben sino. Die Verfasser der Geschäfisordnung haben wohl vorausgese-
hen, daß nach einer solchen Beanſtandung eine Untersuchung erfolgen muß
und wenn fich aus dieser ergibt, daß einem Manne Unrecht gethan oder seine
Wahl mit Unrecht beanstandet wurde, so wird er später um so glänzender
auftreten. Diese sind die Gründe, warum ich mich für die Beanſtandung
der Wathl ausspreche.“

Die Wahl von Ueberlingen iſt hiernach „beanſtändigt“" und der Gewählte
(Reg.-Rath Abegg) zu ven Sitzungen nicht zuzulaſſen, kis die Kammer nach
neuer Verhandlung über die von der Regierung anzuordnende und erfolgte
Untersuchung seine Wahl für gültig erklärt hat., tree



Deutechianß.

| Heidelberg, 2. Dezembir. Heute wurte mit 25 Stimmen
Dr. Biſsing zum Diputirten erwählt. Mittermaier erhielt 18,
Vater Winter 13; ein Anderer ebenfalls eine Stimme.

Freiburg, 1. December. (Oberrh. Ztz.) In Folge der von
dem Hrn. Geh. Rath v. Marschall geſchehenen Ablehnung der von
Stcite der hicſigen Hochſchule auf ihn gefallenen Wahl zum Abgeord-
reten derselben in die erſte Kammer, schritien die Mitglieder der Uni-

verfitäi heute zu einer neuen Wahl, die mit 14 von 24 Stimmen

auf den großherzogl. Regierungerath, H err n Fro mherz dahier,
fiel. Diesem zunächst stand der penſionirte großherzogl. Hofgerichts-
rath, Hr. Graf. v. H ennin zu Hecktingen. Hr. Gey. Rath Kern
erhielt ein e Stimme. Der von einer nach Wien unternommenen
Reiſe so eben zurückgekehrte Profeſſor der Juriftenfacultät, Herr Dr.
Bufß, hat seine Theilnahme an dem Wahlacte aus dem Grunde ver-
weigert, weil auch der Profeſſor der philoſophiſchen Faculiät, Hr.

~ Geifllicher Rath Sch r eib er dazu eingeladen n orden war, was nach

der Meinung des Herrn Bus nickt hätte geschehen sollen. Hr. Pro-
feſsor Schreiber iſt bci der Wahlhandlung nicht erſchienen.
] Trier , 27. Nov. Geftern Nachmittag hat tenn die Ber-

sammlung unserer Stadtverordneten, wovon ich Ihnen in meinem

vorigen Brief ſchrieb, wirklich ſtattgesfunden. Als Mir.imum für die
Meiſtbeerbten ift der geringfie gesetzlich erlaubte Satz von 200 Thlr.
angenommen, ein Reſultat, welches wir vielleictt zum großen Theil
der von einem Mitglicde geforderten öffentlichen Abflimmung zu ver-

danken haben. Auch in dem benachbarten Saarbrück.n hat, wie wir

deren Naum 3 kr. Inſese


 
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