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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 299 - No. 328 (1. November - 30. November)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#1377

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Ausland erhöht fich das
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aufschlag.





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Samstag

Deutſchland.

t++ Mannheim, 28. Nov. Die Nr. 282 des Mannh. Mor-
genblattes bringt einen Artikel über die Vorfälle vom 19. d. M.,
worin der Verfaſſer Nachricht über den dermaligen Stand dieser
Angelegenheit und zugleich eine ganze neu erfundene Bezeichnung
der von der Gemeindebehörde eingehaltenen Handlungsweise zum Bes
ſien gibt, indem er dieselbe „Unbotmäßigkeit- nennt.

Der fragliche Artikel hat das Lobenwerthe an sich, daß er „of-
fen- ſpricht und rtaß : wenn der Verfasser auch nicht gerade ein „ra-
dikalex Franzoſe" zu ſein ſcheint, er doch den „Muth-- beſittt, der
Staatsbehörde Weisung zu geben, wie sie in dieser Sache ſeinen
Wünschen gemäß handeln soll; daß er ihr — so zu sagen — bei
Führung der Unterſuchung, und bei Abfassung des Urtpeils, die Hand
führt. Sehr naiv klingt in fraglichem Artikel das Zugeftändniß
des WMerfaſſers, daß der Bürgermeister und Gemeinderath , als
nicht mil jurifliſchen Kenntniſſen versehen, in der Frage über die
Auslegung des §. 38 Abſ. 5 der Gem.- Ordng. „leicht irre gelet-
tet" werden konnte. Der Verfaſſer freilich, muß das Alles -h eſſ er

verſtehen; wie wäre er denn sonft im Stande, Artikel in das „Mor-

genblatt‘/ zu schreiben? — Ut
Was der Verfaſſer übrigens von dem verftorbenen Minister
Wirter und dessen Handlungsweise am Landtag 1837 gegenüber ven
12 „Mitglied ern- des hiefiger Bürgerausſchuſſes von Mannheim
ſagt, ſp muß uns derselbe unbeschadet des von uns ogben ange-

ſproch ven Zugeftändniſsses seiner Unfehlbarkeit doch erlauben, Cini--
ges berichtigend hinzuzufügen, und wir hoffen, er werde uns dieſe

„Gnade- nicht versagen, wenn wir ihn taran erinnern, daß wir eines

jenkr 12 fortgeſagten damaligen Ausſchußmitglieder und jetzt Mitglied
des „unbotmäßigen‘“’ Gemeinderaths sind.

Nicht der kleine Bürg erausſ<h uß wurde damals

(wezen Verweigerung einer unn öthi g en Ausgabe aus der Ge-

meindekaſſe) von dem Miniſster Winter „aufgelö f“ sondern, mas

mindeſtens eben so arg iſt, 12 Mitglieder desselben wurden
„fort gejagt’ die übrigen 12 Mitglieder aber die ebenfalls bei
jener Verweigerung mitgewirkt, und nur ,,zufällig'‘ das Protocoll
nicht mit unterzeichnet hatten,) rourden, obgleich ſie keine Majorität
mehr bildcten, dennoch als hiefiger Bürgerausſchuß fortan anerkannt,
umd in Funktion belaſsen.

Auch damals gab es übrigens Individuen, die sich ein Geschäft
daraus machten, dem Minifter Winter bei Untersuchung jener Ange-
legenheit. und bei Abfaſſung des Urtheils ſo zu sagen die Hand zu
füpren, so z. B. kam uns damals ein an das Minifterium erftatteter
Bericht zu Gesicht, worin jene Verweigerung (einer unnöthigen
Ausgaben aus der Gemeindekasse) als ein ungeheuer es,
dem Vatermord gl eichsî eh endes V erbrech en bezeichnet wor-
den war tc. c. c.

Als aber j.ne Angelegenheit vor die Kammer der Landftände ge-
bracht und dort das Dunkel gelichtet worden war, da
wurde es selbſt dem „consequenten,, Minifter Winter etwas unheimlich ;
denn er mußte eingefteben, daß seine offene Geradheit gröblich miß-
braucht worden war ; und fo kam es, daß er sich alle mögliche Mühe
gab, den fraglichen Gegenftand aus der Kammer zu entfernen, und
als dieses nicht anging, es dahin zu bringen, daß über die Dis-
kuſſion dieser Angelegenheit zur Tagesordnung übergegangen wurde,
was ihm denn quch bei der Abflimmung mit einer Mehrheit von
einer Stimme gelungen ift, nachdem er noch Tags vorher, jedoch
erfolglos, den jest von dem fraglichen Artikel im Morgenblatt ſchon
verurtheilten Herrn Bürgermeifter Jo Il y ſchriftlich angegangen hatte,
die fraglichen 12 fortgejagten Ausſchußmitglieder zu bearbeiten, und
dahin zu beftimmen, von der bei der Kammer eingereichten deßfall-
ſigen Beſchwerde abzufiehen. s

So waren die Grundſätze und die Conſequenz des verſtorbenen

Yectiers Winter in jenen Angelegenheiten beſchaff:n ; und wenn der
Jweifel in die Wahrheit des Gisagten set, so sind wir erforderlichen

Ils hereit, solche durch authentische Actenftüc . zu belegen.





: é:aurthrg nepcror die Rebe geweſen, die Rechte und Zu-
"qu Mqeeca: k Fr



.8

ee des Artikels im Morgenblatt, oder sonst wer,, irgend einen

U [ ozuhetw. 23. Nov. Es iſt in Betreff der neulichen Groß-
atsh ehörde für die Gemeinde zu uſurpiren. Al-

19843,

lein um eine an das großh. Staatsminifterium und eventuel an die
zweite Kammer zu richtende Vorft ellu ng in Bezug auf neuerlichſt
vorgekommene Uebergriffe der Polizeigewalt handelte es sich, alſo um
ein Recht der Bitte und Beschwerde, das wir in Preußen den Ge-
meinden unbedenklich zugeftanden sehen. Hier aber, in dem conſtitu-
tionellen Baden, ift, wie es ſcheint, die echte deutſche Auffassung der
Gemeinde, als eines lebentigen Gliedes am Staatskörper, unſern
Verwz.ltungsmännern ganz abhanden gekommen; hier scheint man die
Gemeinde in einem nicht viel andern Verhältniſſe zum Staate zu be-
trachten, als etwa in dem Verhältnisse, worin eine Handels-Compag-
nie oder eine Aktien-Geſellſchaft zum Staate steht. Jn Preußen
würde man eine ſolehe mechaniſche Auffaſſung gewoiß mit dem Namen
einer „deftruktiven-- belegen. (Köln. Ztg.)
~~ Die ,„Sächſ. Baterl. Blätter“ geiſſeln in ihrer Nr. 187

verdientermaßen ein sich nennerdes , Sächſ. Volksblatt," das
von einem gewiſſen leipziger Profefſor Delitſch redigirt werden und
seine Gönner und Freunde in der sächſ. Pairsfkammer haber ſ-oll,
übrigens kaum in Etwas manchen andern hochherab begünftigten
Schmugblättern nachzuftehen scheint. „Da ift, sagen die Vaterlands-
blätter u. A., „ein Aufſatz\ : ,, Wo Obrigkeit iß, die iſt von Gott
verordnet, Röm. 13, 1. Ungehorsam gegen die Obrigkeit iſt jett
an der Tagesordnung (erſte Lüge.) Die Apoſtel ermahnen die
Chriften in ihren Briefen zum Gehorsam gegen die Obrigkeit, zur
Unterwerfung unter merschliche Ordnung, und die Obrigkeit war da-
mals eine heidnische; jetzt gevorcht man nicht mehr der c<hrifilichen
(zweite Lü ge) . . . Wo es gilt, entweder Gott oder ver Obrig-
keit zu gehorchen, da spricht die Schrift: Man muß Gott mehr ge-
borchen als den Menſchen. In allen andern Fällen ordnet er ſich
unter, er macht nöthigenfals Gegenvorftellungen, er reicht aber, wer-
den sie nicht gehört, der Gewalt.“ - So! Das bekannte:

Ihr Ochsen, die ihr Ale feid,

Euch Eseln geb ich den Bescheid : !

Weollt: ihrj-.) .ircss4. H Uta sit over nicht ? ...

Ach ja, Herr Amtmann, ja!
ſoll alſo wieder qufkommen ? ! Die Gewalt alſo yerrſche ?! Von
Gesetz, vom Recht wriß das s. Volksbl. Nichts, gar Nichts von
allem Dem, was die Verfaſſung uns verbürgt und wozu ſte uns so-
wohl moralisch wie
verpflichtet ?
bieten wagt! y

Frankfurt, 19. November. (Brem. Ztg.) Dem Vernehmen
nach bereitet die geſetzgebende Verſammlung einen Antrag an den
Senait wegen förmlicher Anerkennung der deutſch - katholischen
Gemeinde vor. Die neue Gemeinde zählt bis jetzt nur etwa 70–80
selbſtſtändige Frankfurter Bürger, meift Familienväter. für thre
Bedeutsamkeit spricht aber schon der Umftand, daß fieben unter ihnen
in die gegenwärtige Legislatur gewählt ſind , auch soll dieſer Tage
der Uebertritt eines namhaften Rechtsgeleprten erfolgt sein , was um
ſo beachtenswerther wäre, als derselbe damit eine besoldete Stellung
in seiner bisherigen Gemeinde aufgibt. Geht der Senat, wie zu hof-
fen, auf den Untrag ein, ſo würden damit auch alle Einsprüche gegen
die verfaſſungs. mäßige Zulässigkeit der oben gedachten Wahlen fortfal-
len. Bei den römiſchen Eiferern gegen die neue Bewegung iſt noch
immer , Radikalismus und Communiswus.. das dritte Wortz auch
die Kanzeln werden zu solchen Verdächtigungen mißbraucht ; das Kraſ-
ſefte in dieser Hinsicht war nämlich eine Predigt in der katholiſchen
Bartbolomäuskirche über die Vorgänge in Luzern. Ein bei der deut-
schen Ordenskirche in Sachsenhauſen angeftellter Frühmettprediger, der
in dem Ruf eines hitzizen Eiferers steht, ift kürzlich versetzt worden;
als Grund wird seine Einmiſchung in die Verhätiniſse einer gemiſch-
ten Ehe angegeben, der von dem Gatten auf eine etwas nachdrück-
liche Weise ein Ende gemaeht wurde. Der Geistliche soll, da die
Kirche nicht zur Diöceſe Limburg gehört, durch eine Pfarrſtelle im
Oſterreichiſchen entſchädigt worden sein.

W Aus den Fürftenthümern Sachsen. Krine Gesetze
ſind in der Theorie leichter, als Heimathsgeſege; aber in der Praxis
ſind sie die schwierigsten. Auch in den unſrigen vermiſſen wir Man-
cherlci und Beftimmungen hinfichtlich derjenigen Auswanderer, welche
in fremde Welttheil! ziehen und später, vi-lleicht arm, zurückkehren
~ ſind nicht der einzize Mangel. Nicht minder iſt dics mit den

ausdrücklich im Intereſſe ihrer Aufrechthaltung
O, daß man dfolche Lehren, solche Lügen dem Volke zu

tor Austunfi za eriheten


 
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