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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 146 - No. 175 (1. Juni - 30. Juni)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0685

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' ftir:

Ybonnement mit v'e..
teljähr. Vorausbezahlung i
in Mannheim 1 fl. 15 lr, L

hurch die Poft bezogen im ey
ganzen rofherzogthum „Zy PE
.. nf. 8 fr., im ' .

Husland erhöht fich das
Abonnement um den Poft-
aufseblag.



dHZuwuseratediegeſpaltens
Zeile in Petitsſchrift oder
deren Raum 3 kr. Inss-
] rate, worüber die Redak-
Il, tion Auskunft zu ertheilen
QI S hat, die Zeile oder deren
Raum 4 kr. ~ Vriefe
und Ert erbittet man
ranco.



Mitwoh.

18. Juni

1845.





V

Mit dem erſten Juli beginnt ein neues Abonnement der

Maunheimer Abendzeitung.

i ierz i it dem Bemerken ein, daß, des richtigen Bezugs wegen, die Bestellungen als b ald gemacht werden mögen.
ir letter wort pes wird tu. ws :s! s Umfang und die so sehr beengenden deutschen Preßverhältnisse geſtatten, in
allen Beziehungen die wahren Intereſſen des Volkes nachrrücklich anzuregen und zu vertreten, von allei wichtige... Tagesbegebenheiten Kenntniß zu geben
und Nichts unberührt zu laſſen, was beachtenswerth nügtlich, oder nachtheilig im Staaten- und Volksleben hervortritt. .
Die „Rheiniſchen Blätter‘? als unterhaltende Beilage, werden an guter Auswahl und Mannigfaltigkeit zu gewinnen suchen.
Das „„Badiſche Volksſschulblatt‘’, das mit dieser Zeitung ausgegeben wird und schon bei seinem kurzen Befiande in hohem Grade der achtungs-
vollen Theilnahme ver Herren Lehrer und Geiſtlichen, wie der allgemeineren Anerkennung sich erfreut, wird fortwährend nach beſten Kräften dem würdigen

Ziele eines wahren deutschen Volksschulblattes nachſtreben.
Die „Mannheimer Abendzeitung“ erſcheint

und es werden hiernach wöchentlich sieben "U .. V ! t ch. ausgegeben. Sie koſtet sa.. zl en „Rbeiniſchen Blättern“ und dem
„Volksſchulblatt&h al b jäh r li ch in Mannheim 2 fl. 30 kr. und mit dem Poſtaufschlag überall im Großherzogthum Baden 4 fl. 15 kr., wozu dann auswärts

noch ein weiterer Poſtaufschlag kommt.

Auf das „Badische Volksschulblatt“" kann auch besonders abonnirt werden, um es den Freunden der Volksschulverhältnisse zugänglicher
zu machen. Das „Volksſchulblatt“, ohne die Mannh. Abendzeitung und die Rheinischen Blätter, koftet halbjährlich in Mannheim 1 fl. und durch die Poſt

bezogen in ganz Bapen 1 fl, 30 kr.

Man abonnirt bei den nächſtgelegenen reſp. Poſtanſtalten; für Frankreich bei dem großh. Ober-Poſtamt Karlsruhe und Hrn. Alexander,

Brandgaſsſe Nr. 18 in Straßburg.

Privat- und amtliche Anzeigen, zu deren Veröffentlichung, ihres weitausgebreiteten Lesekreiſes wegen, pie Zeitung ſich besonders eignet, werden mit

drei Kreuzern für den-Raum ver kurzen Petitzeile berechnet.

Der Ver:leger.



| îDeeutfſchland.

* Aus dem Vezirksamt Ettenheim, 16. Juni. Wie
allenthalben im deutschen Vaterlande, so hat die Ausweisung unse-
rer hochverehrten Volksrepräſentanten von Itzſtein und Hecker
aus Brrlin und den preußiſchen Staaten auch in urſerer Gegend
allgemeines Staunen hervorgerufen.

Freiburg, Von dem erzbiſchöflichen Ordina-
riate dahier wurde unterm 3. Januar v. J.
erzbiſchöfliche Decanate eine Verfügung erlaſſen, wodurch die katholi-
ſchen Seelſorger in ihren Capiteln angewieſen worden ſind, re sich,
wenn Brautleute eine gemiſchte Ehe eingehen wollen, zuvor mit Vor-
lage aller Verhältniſſe an das Oidinariat zu wenden, um von itm
die nörhigen Weiſungen zu empfargen." Hierauf hat das großherzl.
Miniſterium dcs Innern unterm 3. v. M. verfügt, daß, da die be-
rührte Verfügung des erzbischöflichen Ordinariats ohne Staatsgench-

14. Juni.

migung arlaſſen worden, und in Anbetracht der Zwecke und Äbſich-

ten, wclche derſelben, nach der Eiklärung des erzbiſct öflichen Orti-
naxiats in s. inem Erlaſſe, zu Grunde liegen, sowie ter hiernach in
einzelnen Fällen zur Anwendung gekommenen Grundsätzen + dieſelbe
als unſtatthaft und unveränderlich mit den beſtchenden Landcsgeſ.tzen

t r hsterigen Praxis zu betrachten sei und daher als unwirkjam
erklärt werde.

** Königsberg, im Juni. Die aufgelöste Bürgergeſcllschaft
versammelt sich nicht mchr ; aber ihre früheren Mitglicder treffen ſich
allwöchentlich in großer Anzahl an einem öffentlichin Orte, an ſchö-
nen Tagen in einem öffentlichen Garten, Böttichershöfchen genannt ;
ver Name iſt übrigens nicht von dem Obarpräſidenten Bötticher ab-
zuleiten. Die Burger bringen ihre Frauen und Töchter mit, und
ausgezcichnete Militärmusik erhöht das geſscllige Vergnügen. Außer-
dem werden Vorträge gehalten, Berathungen gexflogen, Lieder ge-
sungen. Da kein Vorſiand mehr beſteht, ſo wind jedesmal ein Piä-
ſident ernannt, um die Ordnung zu erhalten. Sobald sich ein Red-
ner meldet, wird das Signal mit einem Trompetentuſch gegeben; die
Anwesenden verfügen sich nach einem freien, mit Bäumen umgrenzten
Plage, in deſſen Mitte ſich ein Raſenhügel in Geſtalt eines Hünen-
Hzrabes erhebt, auf wilchem der Präſident und der Redner ihre Plätze
einnchmen. Litzten Montag maren über 1500 Personen im Bötti-
thershöfchen verſammelt, um dem in den Zeitungen angekündigten
Concerte beizuwohnen. Cin kräftiges Grdicht, welches auf ein Ereig-
niß Bezug hatte, das in aller Munde umläuft, wurde von dem jun-
gen Verfaſſer vorgetragen. Hierauf betrat Herr Walesrod e die
Rednerbühne und erzählte den Hergang der Ausweisung der badi‘chen
Abgeordneten von It ſi ein und Hecker aus Berlin. Der Red-
ner ſchiloerte hierauf die beiden Abgeordneten, die er zu Freunden ge-
wann, als er in Baden das Gaßtrecht in seincm vollſten Umfarge

f y;: ek und ſchloß mit einem Hoch auf dieselben, das von der ganzen

erjammlung dreimal donnernd wiederholt (wurde. –

"fE§~-- ts ...

an sämmlliche

Köln, 14. Juni. Aesch hier hat eine A dress e an die Herren
v. Itzſtein und H eker ten lcbentigſten Anklang gefunden.

Von der Elz. (Oberrh. Ztg.) Wenn durch die Auswei-
sung der Herren v. Itzſtein und Hecker die prcßiſche Regierung
etwaiger Aufregung vorbeugen wollte, welche Furcht jedoch sehr unge-
gründet gewesen sein dürfte, ſo war das Mittel jedenfalls schlecht ge-
wählt, denn jene Männer hätten wohl mit allcr Anſtrengung eine
solche Aufregung nicht hervorrufen können, wie ſie die preußi che Regie-
rung durch jene Maßregel in allen Gauen Deutſchlants hervorgerufen
hat. Selbſt sonst nichts weniger als liberale L.ute, sſchüttiln darob
mißbilligend die Häupter. ~

+7©® Werlin, 12. Juni. In Bezug auf tas Gerücht über die
Ausweisung der Schrif ſteler hört man ſitzt aus guter Quelle*
Jolgendee: Der Miniſt.r Arnim hat bei ten Berathungen des Staats-
miniſteriums über die Landtageabichiede die ſtets von ihm gehegte
Ansictt aufgeſlelt, doß es nur tie Schriſ!ſtiler sſcien, von tenen
die vorgebliche allgemeine Unzufriedenhent ausginge, und taß man
Ruhe haten würde, wenn man ſich tieser entletige. Er habe taher
auch dcm Peolizeipräsidu. m bereits eine Liſte von 29 Schrifiſtellern
mit d er Anweisung zugestellt, die Domicil Verhältnisse derselben zu
unterſuchen und die besonders hervorgehobenen auszuweisen. Da ſich
auf dieſer Liſte nun aber auch solche beſinden, die bereits hier an-
ſäſſig oder die hier gebürtig sind, und diese Maßregel daher nicht
vollzogen werden kann, ohne die beſtehenden Geſctze umzuſloßen, so
hat sich gegen dieselbe wie gegen die ganze Anſicht des Miniſters
Arnim unter den übrigen Miniſtern, namentlich sagt man von Sei-
ten der Herrn Flottwel, von Boyen und von Bülow ene enlſchie-
dene Opposition erhoben und in Folge deren iſt die Vollzichung die-
ser Maßregel bis zur Rückkehr des Königs vertagt worden. Man
glaubt taher auch allgemein, daß die genannt.n Minißt r, ſobald die
Rückkehr erfolgt sein wird, auf eine Aenderung des Syſtems dringen
und der Mirifter Arnim seine Enilc sung nel men werde. Die Nach-
richten, welche unlerdesſen aus BLarin hicr eingelaufen ſind, sowie
ein Bericht unſers Gesandten Hrn. von Radowitz, von tem man
hier viel spricht, und der die Meirung Badens ganz so wie ſie ist
schildern soll, werden vermuthlich hierzu ebenfalls viel beitragen. +
Nichts deftoweniger iſt aber von dem Polizei- Präſidium der Anfang
zur Ausweisung der Schriftsteller bereits gemacht worden. N. Dronke,
der aus Koblenz gebürtig ur d vor Kurzem um die Erwerbung des
hieſigen Bürgerrechts eingekommen iſt, hat am 9. von dem Polizei-
Präſidium plötlich einen abſchläglichen Beccheid auf dtic.scs Gefuch
und zugleich oyne weitere Angabe von Gründen die Anweisung er-
halien, Berlin binnen 8 Tagen zu verlaſſen. In dem Geſctz über
die Heimaterechte vom Jahr 1842 heißt es: „Keinem selbſtſsiändi-
gen preuß:ſchen Unterthan darf in dem Ort, mo er eine eigene Woh-
nung hat und ein Unterkommen ſich zu verschaffen im Stande itt,
der Aufenthalt verweigert oder turch läftige Betingurgen erschwert
werden.» Hiernach iſt alſo der D. Dronke vollkommin berechtigt,


 
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