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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 58 - No. 86 (1. März - 31. März)
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Dienstag

q annheimer Abendzeitung

18. März

A 75.

Inseratediegespaltene
Zeile in Petitſchrift oder
deren Raum 3 kr. Inse-
rate, worüber die Redak-
tion Auskunft zu ertheilen
® hat, die Zeile over deren
Raum 4 kr. +– Briefe
und ty erbittet man
ranco.

1845.





Deutſehland.

% Mchern, 8. März. (Schluß). Nach Bierbrauer Rich-
t er wurde von Kaufmann Armbruster von hier ein Toaſt auf
den Abgeordneten Bassermann ausgebracht, in welchem er die
allgemeine Liebe und Hochachtung vor deſſen kräftigem kernigem Auf-
treten und Wirken in der Kammer aussprach, und mit einem Hoch
auf den wahren bürgerlichen Volksabgeordneten schloß. Gemeinde-
rath Villinger brachte einen Toaſt auf unsern Vater Ißuſteinz;
zeichnete darin Itzſtein's unermüdliches Streben für das Wohl des
Volkes in kurzen und kräftigen Zügen und endcte mit begeiſtertem
Hoch, das donnernd erwidert wurde. Einen Toaſt auf den „Mann
des Jahrhunderts, den Edeln v. Rotteck, sprach Kaufmann Kiſter
von Ober-Achern, indem er das schöne für die Menſchheit so nütz-
liche Wirken des verblichenen wackern Volks Abgeordneten, Lehrers
und Geſchichtſchreibers, rühmte und seinen Manen unter der lebbafte-
sten Zuſtimmung der Versammelten ein Hoch brachte. Der ehemalige
Abgeordnete Pete r erhob sich, um auf den trefflichen Mathy einen
Toaſt zu bringen; er gedachte darin hauptsächlich der Gediegenheit
dieſes Abgeordneten in der Kenntniß des Finanzwesens und seines
Meiſterwerks, der Motion für Herſtelung der Preßfreiheit. Das
Lebehoch auf Mathy ward gleichfalls mit lautestem Beifall aufgenom-
men und erwidert. Auch der fernere Toaſt von Bierbrauer Richter
auf den „erſten und edelſten Bürger“’ in Achern, den frühern Abgeord-
neten des Bezirks, Hrn. Peter, wurde mit freudigſter Zuſtimmung
begrüßt. Zum Schlusse sprach D. Habich: JIch befinde mich jetzt
in der Lage, wie der Abgeordnete Rindeschwender, desscn in Freude
gedacht sei, an dem schönen Joſteinfeste in Mannheim. Denn es iſt

bis jetzt, auch wie damals, das Beste aufgehoben worden und ich

bringe darum in dem Geiſte wie er auf die Frauen und Jungfrauen ein
Hochz die deutſchen Franen und Jungfrauen leben Hoch!
Lauter Jubel folgte und so schloß das Feſt wie es begann in Freude
und Herzlichkeit. Möge unser Abgeorbneter Richter in diesem Be-
weiſe von Anerkennung und Theilnahme zuglcich ein Pfand unseres
vollen Vertrauens für die Zakunft erblicken; wir Alle glaubten, uns
und unserm ganzen Bezirke ehrende Genugthuung zu thun, indem
wir nach einem langen, mühevollen und wenig dankbaren Landtage
dem biedern Volksvertreter unsere Liebe und Achtung laut und feſtlich
kund gaben. .

ſzerttn, 7. März. Die „Köln. Ztg. „ bringt den nachstehen-
den anscheinend offiziellen Artikel aus Berlin, wonach auch die neuliche,
der A. Allg. Ztg. entlehnte Mittheilung „vom Niederrhein“ zu berich-
tigen : ,„Mehre Blätter habet der „Bremer Zeitung ‘“ einen vom
Niederrhein datirten Artikel entliehen, nach welchem in Aachen „„auf
Befehl des dortigen Regierungs-Präsidenten ein Indi-
viduum, angeblich ein Pole, verhaftet und über Köln in das Innere
des Reiches abgeführt worden iſt. Die Angaben, welche dem vor-
erwähnten Artikel zum Grunde liegen, sind unrichtig. Der Mann,
deſſen Verhaftung in demselben gedacht wird, iſt ein Musiklehrer
aus Berlin, welcher sich in Aachen aus eigenem Antriebe zur
Haft gestellt und sich und Andere eines gegen den Staat began-
genen Verbrechens angeklagt hat. Die s of ort angestellten Recher-
chen haben ergeben, daß er lediglich ein, seinen berliner Gläu-
bigern entlaufener Schuldner iſt, welcher aus diesem Grunde nach
Berlin transportirt werden mußte, um theils wegen falscher Denun-
ciation, theils wegen der in Berlin verübten Betrügereien zur Un-
terſuchung gezogen zu werden.'
' HVerlin, 10. März. (Wes. Z.) Der r.Publiziſt- enthält
und A. Folgendes: Wir haben davon Nagthricht gegeben, daß beim
hieſigen Criminalgerichte seit Januar das mündliche Schluß-
verfahren in summarischen Unterſuchungen seinen Anfang genom-
men hat. Die neue Institution, die wir vom erſten Augenblicke an
mit der lebhafteſten Freude begrüßten, bewährt sich in der trefflichſten
Weise. Das Verfahren hat auch seit dem 1. Februar darin eine
Erweiterung erlitten, daß, wovon man zuerſt noch abſtrahiren zu
müſſen glaubte, auch die Vertheitiger der Angeklagten zum mündli-
chen Plaidiren vor die Gerichtsſchranken zugelaſſen werden. Das
erſte Plaidoyer fand bald nachher statt und erregte um so größeres
JIutereſſe, als der zur Entscheidung gestellte Fall juriſtiſch und pſycho-

logiſch ungewöhnlich bemerkenswerth war. Der Fall betrifft einen
jungen Menſchen, der, obgleich alle Umstände zu seinen Gunsten spra-
chen -– dennoch überwieſen wurde, an einem öffentlichen Orte eine
Cigarrentaſche geſtohlen zu haben. Der Publiziſt fährt nach der Re-
lation dcſſelben alſo fort: Das hat übrigens dieser erſte Fall ge-
lehrt, daß eine mündlich vor den versammelten Richtern in Gegen-
wart des Angeklagten geführte Vertheidigung einen viel tieferen Ein-
druck hervorbringt und viel wirkſamer für den Angeklagten ist, als
eine schriftliche Defension, die höchſtens vom Referenten gelesen wird
und von der das erkennende Collegium keine genauere, in den mei-
ſten Fällen gar keine Kenntniß erhält.

* Vounn, 13. März. Das neue Gewerbegeset, sagt das hiesige
Wochenblatt, verdient mehr Aufmerksamkeit, als ihm bis dato ge-
worden zu sein scheint. Dieses Gesetz ruft die Innungen wieder ins
Leben, zwar nicht mit den ehemaligen Mißbräuchen, aber mit Hin-
weiſung auf die Verpflichtung der Gewerbtreibenden, daß ſie nicht
bloß zu ihrem Nutzen, sondern auch für die Standeschre und für die
Erziehung cines tüchtigen, gute Arbeit liefernden Geschlechtes zu sor-
gen haben. Der bisherige Zustand der Gewerbefreiheit war, wie
das Wochenblatt glaubt, in Gewerbe will k ür ausgeartet. Hand-
werker, sagt es, kaum der Lehre entlaſſen oder entlaufen, heiratheten
und etablirten sich leichtſinnig, machten Schulden, ſchlechte Arbeit,
und gingen der völltgen Verarmnng entgegen. Andere Gewerbtrei-
bende suchten sich zu helfen, indem sie recht viele Lehrburſche, aber
keine Gesellen annahmen, so daß diese immer mehr Aussicht verlo-
ren, ſich nähren zu können. Diesem Uebel mußte abgeholfen werden,
das lag auf der Hand; jetzt iſt der Weg eröffnet. Die bei weitem
größte Zahl der Gewerbtreibenden dürfen künftig nur noch Lehrlinge
balten, wenn sie der Innung ihres Gewerbes angehören.

Wär von diesen Meiſtern nicht in der Innung ist, kann keinen Lehr-

ling halten, wenn ihm nicht bereits vor der Publication der neuen
allgemeinen Gewerbeordnung dazu die Befugniß zustand. Zur Bll-
dung einer Janung sind erforderlich (hier in Bonn) mindeſtens 12
Personen, welche ihre Gewerbe wenigstens ein Jahr selbſtſtändig trei-
ben. Von der Theilnahme sind ausgeſchloſſen Alle, welche wegen
eines von ehrloſcer Gesinnung zeugenden Verbrechens verurtheilt sind,
oder sich in Concurs (Bankcrott) befinden. Der Zweck der Innun-
gen besteht in der Förderung der gewerblichen Intereſſen; sie sollen
die Aufnahme, Ausbildung und das Betragen der Lehrlinge, Gesellen
und Gehülfen beaufsichtigen, Kranken- und Hülfscassen errichten, für
Wittwen und Waisen der Innungsgenoſssen möglichst sorgen. Jedes
neu aufzunehmende Mitglied muß seine Befähigung nachweisen.
Ueber Rechte und Pflichten der Gehülfen, Gesellen und Lehrlinge
ſind viele gute Beſiimmungen im Gesetze nachzulesen. Es iſt zwar
Niemand gezwungen, der Innung beizutreten, er wird bei der Aus-
ſchließurg aber manche Ehrenrechte und Vortheile entbehren, tie den
Junungsgenoſsen zuſtehen. Das Gesetz meint das Wochenblatt schließ-
lich, sucht den Gewerbcſtand zu ehren und zu heben, so daß es bald
itte wie ehemals heißen werde: Ein Handwerk hat einen golden-
nen Boden.

Aus Schlesien, 8. März. (D. A. Z.) Cin Bushdrutker in
Freiburg in Schleſien, welcher dem Domherrn Ritter angeboten,
Ronge zu ermorden, wenn ihm dafür 50 Thir. gezahlt würden,
iſt dem Polizeipräſidium zu Breslau von Hrn. Ritter denuncirt und
auf Instanz der bezeichneten Behörde durch den Verweser des land-
räthlichen Amtes in Schweidnitz, Hrn. v. Dresky auf Birkholz, in
Freiburg verhaftet worden.

Aus Westpreußen, 7. März. (D. A. 3.) In Marien-
burg hat sich vor einigen Tagen eine apoſtolisch-katholiſche Gemeinde
gebildet, die erste in unserer Provinz. j

Poſen, 19. Febr. (Po. Z.) Unter den, dem siebenten Land-
tage des Großberzogthums Poſen bis zum 28. Februar rc. über-
gebenen Petitionen befinden ſich mehrere, welche ein allgemeines In-
tereſſe zum Gegenstande haben, darunter: um Wiederherſtellung des
weißen Adlers in dem Wappen des Großherzogthums in den No-
tariatsſiegeln; um Einführung der polnischen Sprache als Unter-
richtsſprache in mehreren Gymnasien; um Ausdehnung des Ge-
brauchs der polnischen Sprache bei den Gerichten; um Aufhebung
der Verordnung vom 29. März 1844 in Betreff des Verfahrens


 
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