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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 117 - No. 145 (1. Mai - 31. Mai)
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Mittwoch

241. Mai

1845





Deutſchland.

Berlin, 15. Mai. (Köln. Z.) Die Umwandlung unseres
Strafrechts scheint wieder in fernere Ausſicht gerückt zu sein, da doch
zunächſt die Gutachten der Stände vor dem Erlafſe berücksichtigt wer-
den. Indessen wird es ohne eine neue Strafproceßordnung nicht voll-
ftändig sein. Die letztere it in der That höchſt nothwendig, beson-
ders auch in der Feſtſtellung darüber, wann ein peinlicher Procéß rigent-
lich erſt zuläſig i. Wir haben in jüngster Zeit Fälle erfahren, in
denen über die bürgerliche Ehre, über das Wohl und Wehe der An-
geſchuldigten abgeurtheilt worden, ohne daß, nach den gewöhnlichen
Begriffen, ein Verbrechen vorlag. Während auf der einen Seite
Betrügereien dem bürgerlichen Rechte verfallen (eine Frau, welche
vor der Thür der Sparcaſſe ſaß und den Dienſtboten das ersparte
Geld, ehe ſie es zur Caſſe brachten, unter der Vorspiegelung, daß ſie
es ihnen beſſer unterbringen wollle, abnahm und nicht wiedergab,
konnte nicht beſtraſt werden, vielmehr mußten die Getäuſchten und
Betrogenen die Klage wegen des abgeborgten Geldes anſtellen), wer-
den Lügen, noch dazu nicht zu gewinnsüchtigen Zwecken, als Betrug
angeſehen. Namentlich ſollte doch gegen das allzu rasche „Denunci-
ren“ — ſo heißt nämlich das Anklagen in einer peinlichen Sache
~ um ſo raſcher Vorkehrung getroffen werden, als namentlich bei
uns die unteren Stände oft zur Kühlung des Müthchens damit

zur Hand sind. Weit wichtiger aber wäre es, wenn die „vorläuſige

Freiſprechung" (oder das Lossprechen „von der Inſtanz--) doch end-
lich aufhörte, da es im Grunde für den alſo Freigeſprochenen, mit
duih nicht recht wie einen Freigeſprochenen ansehén läßt. Die vor-
läufige Freiſprechung iſt eigentlich nicht haltbar, denn ein Angeklag-
ter kann nur ſchuldig oder nicht ſchuldig jein! – Der Vorfall in
Bielefeld zwischen einem Officier und einem Buchhändler hatte die
gesammte Preſſe in Bewegung gesetzt, und es wird daper der fol-
gende, gewiß noch zu Recht beſtrhende Cabinetsbefehl des verewigten
Königs wit Theilnahme geleſen werden. Er lautet: „Ich habe sehr
tuißfällig vernehmen müſſ
züge vor dem Civilſtande bebaupten wollen. Ich werde dem Militär
sein Ansehen geltend zu machen wiſſen, wenn es ihm wefentliche
BVortheile zuwege bringt, und das igt auf dem Schauplatze des Krie-
g?s. wo sie {hre Mitbürger mit Leib und Leben zu vertheidigen pa-
ben; allein im Uebrigen darf cs ſich kein Soldat un terſtehen,
weß Standes er auch sei, einen meiner Bürger gu
r en.

brüs ki-
Sie ſind es, nicht ich, die die Armeen unterhalten,

in ihrem Brod ſteht das Heer der meinen Bef eh len an-

vertrauten Truppen, und Arreſt, Caſſsation und Todesstrafe
werden die Folgen sein, die jeder Tontravenient von meiner unbe-
weglichen Strenge zu gewärtigen hat. Berlin, 1. Januar 1798.
Fri ed rich Wilhelm...

D Die Dùüſſcldorfer Ztg. bringt einen höchſt seltſamen Artikel den
fie durch seine Stelle an tee Spitze des Blattes als einen halbamt-
lichen bezeichnet. Derselbe iſt Nichts als eine wörtliche Wiederholung
des Artikels der Allg. Preuß. Ztg. über die sog. Verbindung im Hirſch-
berger Thale, mit folgendem Zusatz: r.-Hiernach theilen wir voll-
koinmen die Ansicht eines Breslauer Correſp. über diesen Gegenſtand,
daß Derjenige, welcher die Verwirrung und die Beunruhigung der
Gemüthcr heraufbeschworen, der öffentlichen Meinung gegenüber eine
fzztt. Geriutztwrtehs habe." — Wer iſ wohl dieser Derjenige

elcher?

. Man iſt hier sehr gespannt auf die diesmaligen Landtagsab-
ſchiede, welche nächſtens in Berathung genommen werden, und er-
wartet folgenreiche Entschließungen von Seiten der Staatsgewalt.
Nicht daß die vielverbreiteten Gerüchte von dem baldigen Erscheinen
einer preußischen Conſtitätion die Gemüther noch immer in Bewe-
gung hielten und weit aussehende Hoffnungen erweckten; sondern
: weil unläugbar in Unseren öffentlichen Einrichtungen Mißoerhältnisse
Yorhanden sind, deren Abſt ellung ein dringend gefühltes, offen er-
kanntes und von den gesetzlichen Organen des Vandes wiederholt
Ausgeſprochenes Bedürfniß geworvee.

wsſchluß ter Strafe, alle Laſten der Berurtheilung bat, und ihn

en, wie besonders jung e Officiers Vor-

~ Vie die Schlesische Zeitung aus Breslau vom [12. Mai be-
richtet, haben sich nicht nur mehrere Mitglieder der dortigen israeli-
tiſchen Gemeinde an den Beiſteuern der deuiſch-katholiſchen Gemeinde
reichlich betheiligt, sondern auch zwei geachtete Männer moſaiſchen
Bekenntnisses ſich für den Beitritt zur dortigen chriſt-katholisſchen Ge-
meinde entſchieden.

Trier, 10. Mai. Biſchof Arnoldi erließ so eben an die Geiſtlichkeit
seiner Diöcese nachſtehende bemerkenswerthe „Mittheilungen und Er-
innerungen für die Generalkapitels- Versammlungen pr o 1843.,!
,„1) Da ich feſt entſchloſſen bin, die längſt schon gewünſchten geistlichen Uebun-
gen für den Diözesan-Clerus im künftigen Herbſte im hieſitgen Seminar zu
eröffnen, so wünſchte ich, daß man ſich darüber äußerte, welche Mitglieder
der Kapitel den diesjährigen Exrercitien beiwohnen wollen, und in welcher
Weise während ihrer Abwesenheit, die nur über einen Sonntag sich erſtrecken

wird, die Seelsorge in den betreffenden Pfarreien gepflegt werden foll. Da

die Herren Pfarrer des Regierungsbezirks Coblenz, wegen der großen Eut-
fernung von Trier, vielleicht nicht wohl an diesen Uebungen Theil nehnten
können, so wünschte ich von den dortigen Kapiteln Vorſchläge über die Art
und Weiſe, wie etwa für jenen Theil der Diözese Aehnliches könnte ins Le-
ben gerufen werden. Das Resultat der diesfälligen Berathungen muß bald
nach Abhaltung der Generalkapitel, späteſtens gegen Ende Mai d. Z., an vag
Hochwürdige General-Vicariat eingereicht werden, worauf die nähern Beftim-

„mungen erfolgen werden. + 2) Es iſt an mehren Orten vorgekommen, daß

die Hoſtien für den Bedarf der Kirche von fremden und hauſirenden Verkäu-
fern beschafft wurden, so daß Zweifel erhoben werden können, ob dieselben
aus Waizen- oder Spelzenmehl bereitet seien. Desgleichen iſt zu Mesſewein
zuweilen ein solcher gebraucht worden, von dem es zweifelhaft iſt, ob es
vinum de vite, oder ein durch chemiſchen Proces gewonnenes Proouct sei.
Ich mache sämmtliche Kapitel darauf aufmerksam, wie nothwendig es sei, über
dieſen Gegenſtand genaue Aufsicht zu führen. + 3) An vielen Orten ver
Diöcese werden, befonders in Gafthäusern, Kramladen te. durch allerlei Men-
schen Tractätchen unter dem Volke verbreitet, die größtentheils zum Zwecke
hahen, den tirchlichen Glauben zu verdächtigen und zu untergraben. Da vie

Veseſucht selbſt bei dem gemeinen Volke sehr groß iſt, so wünſchte ich zu wiſſen.

durch welche Mittel, nach der Ansicht der Herren Kapitularen, dagegen gewirkt
werden könne 24) Es gibt in der Diöceſe mehre Pfarrkirchen, die nicht
conseerirt find. Von diesem gilt das Decret der saer. Congr. Kit. vom 18.
Auguſt 1629, welches für solche Pfarreien die Feier der Kirchweihe untersagt.
„9%. R. Congr. censuit, non posse celebrari ſestum consecrationis illius ecclesiae,
quam tertum est non fuisse consecratam; imo neque si est dubium.“ 5) Es il
gefragt worden, ob ftatt der Wachsterzen beim h. Meßopyfer Stearinlichter
gebraucht werden können. Durch Entscheidung derselben Congr. Rit. vom 19.
Sept. 1843 iſt der Gebrauch der Stearinkerzen statt des Wachses beint heil.
Mesßopfer und andern kirchlichen Functionen untersagt. 6) Einige Pfarrer
haben eigenmächtig und gegen den kirchlichen Gebrauch die Prozesſſionen in
der Bitiwoche verlegt. Dieser Mißbrauch darf nicht geduldet werden. Wenn
die Witterung den Bittgang durchaus unthunlich macht, so möge an demſelben
Tage eine Betſtunde in der Pfarrkirche gehalten und die Litanei von allen
Heiligen gebetet oder gesungen werden. 7) Betreffend das ewige Gebet, wel-
ches ebenfalls willkürlich von Vielen verlegt wird, bemerke ich, daß eine neue
Cintheiluug desselben für die ganze Diöcese beabsichtigt wird. 8) Es iſt hin
und wieder vorgekommen, daß Pfarrer an Freitagen, welche zugleich Feſttage
waren, von der Ubſtinenz dispensſirt hqben. Die Abstinenz bleibt aber beſtehen
an allen Freitagen, mit Ausnahme des einzigen Falles, wo das h. Chriſtfeſt
auf einen Freitag fällt. 9) Wegen bäufiger Klagen finde ich mich dringend
veranlaßt, folgende Punkte in den Verordnungen meines Herrn Vorfahren
Þ. m. nochmals ernftlich einzuſchärfen: a) Verbot der Zagd (6. Zan. 1823].
b) Nundinas puhlicas clerici non frequentent *). e) Parochus vel viearius in
itinere oeconomam suam nec seeum labeal, nec cum Illa alios invisat. (7. Fan.
1829) **). d) Et mandamus, ut omissis aliis Ritualibus Parochi in sacramen-
torum celebratione non alio quam Rituali dioecesano utantur. (11. Jan. 1836) +83,
10) Die im Jahre 1843 schon monirte Einreichung der Jahresberichte Seitens
der betrefenden Dechanten und Definitoren soll regelmäßig vor dem Beginne
der Jaſtenzeit ſtatthaben. 11) Ich ersuche die Herren Pfarrer, an Werktagen,
besonders zur Winterszeit, die h. Messe so frühzeitig zu beginnen, daf die
Schuljugend täglich beiwohnen kann. 12) Ich empfehle nochmals die Ange-

legenheit der Misſionen. 13) Allen Geistlichen emyfehle ich die vortreffliche

Medulla asceeseos von Aloys Belleccius S. I., herausgegeben von Pfarrer Weſt-
hof (Münſster bei Deiters). Für das Volk aber „Kalender für Zeit und Ewig-
keit.“ (Freiburg im Breisgau, Herder'ſche Buchhandlung.) 14) Preisfrage:
Was iſt vom kirchlichen Standpunkte aus als Wucher zu betrachten, und wie
iſt der Wucherer im Beichtſtuhle zu behandeln ? Die Preisarbeiten sollen vor
dem 1. März 1846 eingereicht werden. Trier, den 8. März. 1845. Der Bi-

ſ<hof von Trier, + Wilh eim."



*) Jahrmärkte uno öffentliche Kirchweihen follen Geiſtliche nicht veſuchen, ? ‘

"*) Der Pfarrer over Viear soll seine Haushälterin weder auf ver Reiſe
. " 1 bei sich haben, noch mit ihr Andere besuchen.

*#r). Htf ter §ser z:: Sacramente sollen vie Pfarrer nur vas Divceſans
Fitual gebrauchen.


 
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