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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 87 - No. 116 (1. April - 30. April)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0417

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Raum 4 kr. ~ Briefe
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G



April



Denutfchlan.

Darmſtcadt, 7. April. (Heſſ. Ztg.) Der Vertrag zwischen

dem Kurfürſtenhum Heſsſen, dem Großherzogthum Heſſen und der

Freien Stadt Frankfurt über Errichtung einer Ciſenbahn von Frank-
furt durch Oberhessen über Gi e ß en und Marburg nach Ka s-
s el iſt nachträglich auch von dem Brvollmächtigten Frankfurts unter-
zeichnet worden, so das also dieser Gegenſtand erledigt iſt.

* Württemberg. Die Ulmer Schvnellpoſt bringt folgenden Aus-
zug aus der Verfaſſung s-Urkund e: $. 24. Der Stadt ſichert
jedem Bürger Freiheit ter Perſon, Gewiſſens- und Derffreiheit
Freiheit des Cigenthums und Aueswanderungs-Freiheit. §. 27. Jeder,
ohne Unterschied der Religion, genießt im Königreiche ungestörte Ge-
wiſsensfreiheit. Den vollen Genuß der staatsbürge.lichen Rechte ge-
währen die trei chriſilichen Glaubens-Bekenntniſse. Andere christliche
und nichtchriſtlicje Glaubens- Genoſſen können zur Theilnahme an
den bürgerlichen Rechten nur in dem Verhältnisse zugelaſſen werden,
als ſie durch die Grundsätze ihrer Religion an der Crfüllung der
bürgerlichen Pflichten nicht gehindert werden.en – ~

~ Die Württemberger Rechteanwälte wollen über die Anträge des

Leipziger Advocatenvereins zu einer Advocatenversſammlung in Leipzig
erſt dann eine bestimmte Erklärung abgeben, wenn aus Leipzig Ant-
wort darauf erfolgt iſt, eb man dort die Oeffentlichkeit der Verhand-
lungen angenommen. Die Württemberger haben diese Oeffentlichkeit
zur Bedingung des Mitwirkens gemacht. Wenn den Leipziger Her-
ren etwas an dem Zuſtandebringen liegt, so werden sie nun wohl
auf ihre geheime Advokatenverſammlung verzichten.
~ Die Sächſ. Vaterlds.-Bl. bemerken in Betreff ihrer Unter-
drückung in Preußen: i
wrDie D. A. Z. sagt nach Berliner Berictten, Lie Haltung der
S. V. - Bl. in der deutſch - katholischen Angelegenheit sei nicht der
Grund zu dem preußischen Verbot, sagt aber nicht, welches der Grund.
Die Vcröffentlichung verſchiedener preußischer Petitionen soll es gleich-
falls nicht sein. Die Berliner Berichterſtaiter wissen doch sonst Alles,
warum ſagen sie hier nicht Alles ?
Avnſchlag gebracht worden ? *
WBerlin, A. April. (Köln. Ztg.) ~ Ein trauriges Beiſpiel zur
Sittengeschichte der Zeit lieferte vor einigen Tagen die Verhaftung
eines Mannes , der früher im Woßlſtande ein bürgerliches Gewerbe
treibend, durch Liederlichkeit. und Trunk herabgekommen war und ſich
mehrerer Betrügereien schuldig gemacht batte. In ſein:r Wohnung
fand man seine unglückliche, von einer ſchändlichen Krankheit entſtell-
te Frau, tie durch seine Schuld so weit gelangt, dem Tode nahe
war. Menſchenfreundliche Nachbarn hatten ſich der Unglücklichen angenom-
men und seibſ für Arzneien gesorgt; in der Besorgniß jedoch, die Frau
könne wirklich hergeſtellt werden, hatte rer Bösewicht der Kranken
die Arzneien fortgenomnmien und vernichtet, sebald sie gebracht wur-
den. Man verdamnt gewöhnlich die fürchterlichen Schitderungen des
Clends und der Verworfenheit als Eifindungen, wenn Bücher sie
erzählen; aber das Lehen iſt öft in der Wirklichkeit weit entsetlicher,
als was die Phantaſie der Dichter erſinnen kann. Briſpiele, wie
dies, geben ein trauriges Zeugniß dafür.
~ Die von einigen Blättern mitgetheilie Nachricht von bcr Be-
rufung des Profeſſors G ervinus auf unsere Univerfität muß auf
einem Mißoerſtändniſſe beruhen, zu welchem wahrscheinlich t er Urn-
ſktand Veranlassung gegeben hat, daß Gervinus kürzlich von der hie-
ſigen Akademie zum correspondirenden Müglied erwäglt worden iſt;
hier wenigstens weiß man nichts von einem Rufe, der an Gervinus
ergangen wäre. | (Magd. Z.)

' VBert!in, 5. April. (Fr. Z.) Neuertings ist den preuß. Be-
amten schr streng die Pflicht der Amtsverschwiegenbcit auferlegt und
das Ueberſchreiten derſclben iſt mit Kaſſation bedroht worden. Ber-
anlaſſung dazu soll nicht eine Erklärung des N.. Prutz, fondern die
Veröffentlichung einer Kabinetsordre gegeben haben, welche nur an
dié Miniſter Eichhorn und v. Arnim gerichtet war. – Schl öffel
befadet sich noch immer in der Hausvogtei in Unterſuchungshaft,

Sind etwa „lünſtige" Dinge in

doch hat man ihn aus seiner bisherigen mit Blechblenden versehenen
Gesprochen hat ihn noch Nie-

Zelle in ein beſſeres Gemach gebract.
mand, und er kömmt selbſt mit den übrigen Gefangenen nicht in die

geringſte Berührung. Die Gefangenwärter beobachten fortwährend
über die Person das tiefse Geheimniß, während doch sowohl die
Allg. Preuß. wie die Bresl. Ztg. aus seinem Aufenthaltsorte keinen

Hehl machen. ~ Das Gerücht über die Verhaftung des Grafen Rei-

chenbach, welches allgemein 1n unserer Stadt verbreitet iſt, hat ſich
nach socben uns zugekommenen Briefen aus Breslau als unwahr
erwieſen. Dagegen bestätigt es sich, daß der Polizeidirektor Dunker

ju Schleſien verweilt. :

~ 2. Apyril. Wenn man schon seit mehren Monaten Gelegen-
heit batie zu bemerken, daß die in unsern Haupthandelspläten, Sttt-
1in, Danzig rc. angeſiellten fremden Consuln viel in Berlin verkehr-
ten und öfters längere Zeit hier Geschäfte betrieben, die man mit
dem Beginn der Unterbhandlungen neuer Handelsverträge mit frem-
den Staaten in Beziehung brachte, so hat nun die Einberufung be-
währter und erfahrener inländiſcher Induſtriellen zur Theilnahme an
den Sitzungen und Conferenzen tes Handelsamtes wirklich stattgefun-
den. Es iſt in diesem Augenblick außer den vielen ſchon früher an-
gelangten even crwährten Conſuln, eine große Anzahl von Chefs an-
gesehener Handelshäuser oder Inhaber großer Fabrik-Etabliſsements
hier verſammelt. Auf jeden Fall iſt mit der Cinberufung bewährter
Techniker eine lange gehegter Wunsch des Publikums erfüllt. Die
wichtige Jrage der Schutzzölle wird von Neuem nach allen Seiten be-
leuchtet und erwogen werden, und die Erfahrung und die genaue
Kenntniß der Bezürfniſſe ſichere Anlehnungspunkte zur wahren Er-
kenniniß der großen Streitſache der Theorie verſchaffen. – Die Un-

tersuchung der im Hirſchbergerthale entdeckten Verbindung ſcheint im-
' mner ernſter zu werden.

Es sind in den letzten Tagen mehre Wagen
Verhaſteten zur Hausvogtei gebracht worden, und es werden auch
noch mehr, dic auswärtig zur Haft gebracht wurden, erwartet.
Die Stelle Dambachs iſt noch nicht wieder beſett. Ein Aſſeſſor
Schütt vertritt einstweilen den Poften eines Criminaldirectors der
Hausvogter: interimiſtiſch.

Mit dem Hochverratüsprozeß hat aber, wie man hört, daß Inqui-
ſitoriat selbſt nichts zu schaffen, sondern er wird von besonders dazu
deputirten Räthen und Asseſſocen des Kammergerichts, eingeleitet
und geführt. Nicht Beſtätigung hat bis jettt das vielverbreitete Ge-
rücht gesunden, daß man in Landsberg an der Warthe in einem
Schiff eine große Anzahl von Gewehren in Weinkiſten vorgefunden
hätte. welche uach Sthleſien adreſſ rt geweſen wären. (Trier. Z.)

~ 7. April. (B. N.) Cine Lebensfrage der preußiſchen Presse
iſt vor Kurzem durch das hieſige Obercensſurgericht entschieden worden.
Seit etwa sechs Monaten schwebte, wie mehrere Zeitungen bereits
gemeldit, vor dem genannten Gericht ein Proreß, den der Heraus-
geber des hier erſcheinenden rGesellſchafter--, Profeſſor Gubitz, gegen
den Censor führte, welcher die Befugniß des Erſteren zur Aufnahme -
politiſcher Artikel in seine Zeitſchrift nicht anerkennen wollte und da-
ber jeden Artifel der Art ſuspendirte. Der Brſeywerdeführer wies
nach, daß ter „EGefellſchafter- einer Conceſsſion mit specificirender An-
gabe seines Inhalts nicht nöthiz habe, da das Blatt bereits im Jahr
1817, zwei Jahre vor dem regulicenden Edict von 1819, das jene
Angabe in der Conceſſion zum erften Mal verlangt, eniſtanden ſei.
Er wies ferner nach, daß er während voller ficbenundzwanzig Jayre
thatsächlich und unangefochten sich im Besitz der plötzlich bestrittenen
Befugniß befunden habe und das Obercensurgericht entſchied unter'm
28. v. M., namentlich fußend auf jcnen erſten der preußiſchen Ger-
ſetzgebung entnommenen Grund zu Gunsten des Prof. Gubitz, ss
zugleich atien den Zeitschriften, welche vor 1819 in's Leben traten,
ihr Besitzrecht chne bestimmte Concesſionirung wahrend. Es iſt der
einfache Rechtsgrundsatz, daß Geseze niemals rückwirkente Kraft be-
ſizen dürfen, der hier den Ausschlag gab.

~ Mehrere junge preußische Offiziere haben die Erlaubniß nachgr}-
sucht, einen Feldzug in Algerien mitzumachen. Sie iſt ihnen von
dem König von Preußen und der französischen Regierung bewilligt worden.

Königsberg, 27. März. (Königsb. Ztg. Beitrag zur exe-
eutiven Justiz.) Ein Fall, der sich vor einiger Zeit einmal in Schle-

ſien ereignet, hat sich in unserer Provinz wiederholt. Ein adellgeen

Gutsbeſißer, B. v. S. S., iſt vor zwei Jahren wegen thätlicher
Beleidigung eines Beamten zu sechsmonatlicher Gefängnißſtrafe ver-
urtheilt worden, hat sich aber bis auf heutigen Tag der Exeeutirung


 
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