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Mannheimer Abendzeitung — 1845

DOI Kapitel:
No. 207 - No. 237 (1. August - 31. August)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0965

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23. August 1845.

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Schleswig-Holſtein und der Däne,

* Mannheim, 22. Auguſt. Um das in der ehegeſtern gegebe-
nen Erklärung des Dr. Heiberg gewürdigte Verbot des Königs von
Dänemark, daß die Schleswig Holſteiner ihre Landeefarben und ihr
Lanteswappen gebrauchen, zu näherm Verſländniſſe zu bringen, be-
merken wir noch Folgendes:

Als die Stärte Schleéwig-Holſtein's im Jahr 1460 den König
von Dänemaik zu ihrem Herzoge wählten, thatcn ſie es mit der aus-
rrüdklichen Erklärung, daß er ſich in Beziehung auf ihr Land nicht
anzu'ehen habe als König von Dänemark, sondern als Herzog oder
als Herr des ihn wähl.nden Lantes, und der gewählte königl. Her-.
zog sprach tiehß ſelbſt zur größern Verficherung in einer Befaſſurgs-
urku: de aus. In dieser Uikunde iſt die Selbſiſiäntigkeit des Landes
nech dee Writern gesichert mie folpt: 1) das tamalige dänische Lehns-
herzogtvum ſolle „nie wieder mit Dänemart vereint oder in nähere
Vabüi dung gebracht werden“, dagegen „ewig mit Holstein vereinigt
zuſammenbieiben, ung eth eilt", 2) der Landesherr solle die Stände
des Landes fleißig zuſ-mmenberufen und dieſe sollten Cabgeschen von
Einzelhciten]) ras Recht der Sel!fibiſtruerung und der Theilnahme
an dix Gelſetzgebung haben, 3) nur Eingeborne nicht Dänen ſsoklten
Beamten des Landes werben können, 4) das Land solle seine eigne
haben und die Siande im F | le eines Krirges um Rath gefragt wer-
den, 5) das Land toll seire eigene Münze haben, keine däniſche, son-
dern solche, welche in Hanburg und Lübeck gebräuchlich. – Das
Wahlrecht nach dem jedesmaligen ?bleben des Landesherrn, welches
zie Stände ſich gleichfalls auebidunsen und ihnen verbrieft ward,
ließen ſie ſpäter zu Eunſien der regurerden Linie fallen. Nie aber
ifi das 1660 in Dänemark eingefüyrte Königsgeſttz, dieſe absſoluti-
ftiſchfte aller europäischen Verfoſſur gen, in Schieewig Holſtein ange-
nommen oder auch nur eingtfübit worden, viclmehr ift hier die ei-
genthümliche lanrſtänriſche Verfaſſung stets im Widerſtreit, und bis
zum heutigen Tage in rechilivver Geltung geblieben.

Indeß zeigten ſich baid bie Nachtheile der getroffenen Wahl und
der abſelute Herrſcher Däncmarks suchte die Verfaſſung Schleswig-
Holsteins außer Wüirkſamkeit zu schen. Dieß konnte gelingen, ba keine
Zeit zur Berufang der Stände festgeſezt war, und tiese von dem
Lund sherrn abhing. Das geickah denn nur selten, und zum legten
M l: 1712; es wurde dieß Mal auch nur die Ritterſchaft berufen,
bie Städte, welche bisher auch mitgetagt hatten, wurden übergegangen; die
freirn Bauern waren ſc<on von Frietrich I. zum Theil dem Adel als
leibcigen verfallen, zum andern Theil aber bis auf einige Landſchaften
willkürlith beſteuert, und zu ben Lanktagen nicht berufen worden.
Di-: Ritierſcbaft proteſtirte allerdings 1712 gegen die einseitige Bery-
fung, ggen Willkür in der Beſteuerung, abcr vergebens. Der unvoll-
ſtandi.e Lai dtag wurde ent:sſſen und nun nach verſchiedenen ſehr
dringenten Erinnerungen gar kein Laudtag wieter berufen, inveß zu-
„weilen deßfallſſsge ~ Versprechungen gegeben. Dagegen beſtä-
tigte der jedes malige Land es herr bei ſeiner Thronbeſtei-
ung die Verfassungs urkunde und auch der jetzt regie-
rende königliche Herzog Chriſtian VUI. hat es gethan.
Was dem Lande fortwährend blicb, war: eine gemeinsame deutiche
Geſetg bung, cine gemeinſame deutſche Verwaltung, eine gemeinsame
deurſche Landes-Univerſi ät zu Kiel und höhere Bildungs-Arftalten in
deu!ſchem Geiſtez t;eilweile auch Selbfiſtändigkeit drs Militärwesens.
Dagegen wurde die Landes-Kaſſe nach 1712 mit der däniſchen ver-
eint und Schleswig-Holsrin hat seitvem beftärdiz über höhere Beſteue-
rung zu Gunſten Däuemarks grklagt; dänische Beamte ſind vielfach
im Lande angestellt worden, seit Ai.fang des Jahrhunderts auch dänische
Offiziere bcim Heere," nd gegenwärtig hat dasselbe faſt nur dänische
Fübrer, woher natürlich leicht Colliſonen mit der deutſchen Mann-
ſchaft entſtehen. Seit Anfang des Jahrhuaderts iſt auch dänisches
Kriegsrecht und dänisches Commando bei dem Hrere
Holſtein's eingeführt und vas Holſtein-Lauenburg'ſche B und e s-
koutingent iſt bekanntlich in däniſcher Sprache comman-
dirt und nach däniſchem, in der That barbariſchem,
Rriegsrecte gzeriestet. Seit Anfang d‘s Jahrhunderts hat man
Auch versucht, die dänische Sprache vorzu <i:ben und über das Land
w verbreiten, was aber gar meht gelurgen iſt.

Wir übergehen manches Einzelne, was zur nähern Charakteri-
ftik allerdings beitragen würde, weil es uns hier zu weit führt, doch
bemerken wir, daß 1658 die Lrhensherrſchaft Dänemarks über Schles-
wig und im Jahre 1805 die Leibeigenschaft aufgehoben wurde, daß
jedoch noch jettt das Rechtsverhältniß der frühern Leibeignen nicht
hinreichend geordnet iſte Seit Äufang des Jahrh. haben sich wieder
Bürger- und Bauernſtand mächtig gehoben; ſie sind zu Wohlhaben-
heit, Biltung und Bewußtſein ihres Rechts, ihrer Würde gelangt.
Nach dem deutschen Freiheitskriege, woran auch Schleswig - Holstein
Antheil nahmen, erwachte das Verlangen nach conftitutionellen Ver-
faſſungen und tie Ritterschaft und einige Städte verlangten nach
Dahlmann von der Regierung die Wiederbelebung dex alten Verfaſ-
ſung in zeitgemößer Form, aber die Regierung wollte nicht darauf
eingehen. Die Holſtein’ſchen Mitglierer ter Ritterschaft wandten ſich
darum an den deutſchen Bund, wurden aber vertröſte. Im Jahre
1830 kam eiue neue Bewegung, die vom Volke ausging.



Deutſchland. ;

* Mannheim, 17. Auguſt. Die Oberrheiniſche Zeitung berich-
tet über unsere hiefigen Cenſur- Zuſtände u. A.: Die Redaction des
„Mannheimer Journals. liegt noch immer im Kampfe mit dem
dortigen Cenſor, und tie Tagespresse in verſchiedenen Theilen Deutschs
lants hat tarauf tie Aufmcrkſamkeit gerichtet, denn die Verhältniſſe
der Redaction géftalten sich durch das Censurverfahren immer wid-
te ute werten geovta vrentgts. Qtaet. Kha Ct
durchaus entgegen und scheint durch die unerhörte Art seiner Cenſur-
hanthabung seinem Namen eine heroſiratiiche Berühmtheit verſchaffen
zu wollen, indem er Alls zerſtört, was ſcirer Richtung in den Weg
kommt. Sein Eif er ift ſo ungemeſſen, daß er nicht nur flreicht,
was in deutſchen, selbſt in badiſchen Blättern bereits erſchienen ist,
sondern selbſt Ruszüge aus Artikeln, welche das Berliner Obercen-
ſurgericht, oder das greßherzeglich badische Minifierium des Innern
freigegeben hat, unterdrtickt, gleichgültig gegen die Weisungen der ihm
vorgeſczten Behörden. Nachrem die Obercensſurſtelle den größten
Theil ver von ihm unterdrückten Artikel freigegeben, verhinderte er
den Druck dadurch, daß er jede Andeutung fireicht, woraus zu ent-
nehmen wäre, doß die Verspätung von Cenſurhindcrnissen her-
rühre. Das großherzogliche Miniflerium hat viele auf die deuiſch-
kaiholiſche Bewegung sich beziehcnde Artikel zum Drucke genehmigt,
gleichwohl gesöllt es dem Hrn. Uria, jeden Artikel zu ſtreichen, in

welchem dac Wort „deuiſch:katholiſch“ vorkömmt. Es ißt kein Zwei-

fel, daß eine ſolche Cenſuraue übung nicht in der Abſicht unserex
Staatsregierung liegtz allein Herr Uria hofft, durch Ermüdung sei-
ner Gegner zu siegen, und ändert nichts in seinem Verfahren.

* Manrnrheim, 22. Auguſt. Wie die Magdb. Ztg. berichtet,
hat die k. sächsische Regierung am 17. den Befehl erlassen, daß alle
Beurlaubten der Armee sofort in Dienst treten. Da die Kasernen
die Zahl der Soldaten nicht faſſen können, so bezieht das Leibregi-
ment die umliegenden Dörfer. Von Chemnitz; iſt eine Ergebenheits-
Adreſſe an den König ergangen, der wir folgende Stelle entnehmenx

„Wir wollen in diesem Augenblicke die Ursachen dieser traurigen Vor-
Vorfälle nicht zergliedern, wir wollen nicht erörtern, ob zur Wieder-
herſt.ellung der öffentlichen Ruhe die äußerfte Gewalt das einzige un-

abweisbare Mittel war, ob das Blut von Bürgern flicßen mußte,

um den Gesetzen Achtung zu verschaffen, das Blut von Bürgern, die,
wie überall in unserm Vaterlande, so gewiß auch in Leipzig mit un-
endlicher Liebe und Treue an Ew. Majeftät hängen; nein, wir hoffen
nur im unerschütterlichen Vertrauen auf die Gerechtigkeit Ew. kön.
Majeſtät, daß auch hier eine ſtrenge Untersuchung des Geschehenen
nach jeder Seite sich bewegen werde".

NMarlsruhe, 17. Auguſt. (Oberrh. Z.) Auch hier, wo das
politiſche Leben fich ruhig äußert und man mit den Urtheilen sehr
zurückzuhalten pflegt, hat der politiſche Gesinnungs wechsel der Stadt
Ueb:rlingen besonders bei den Bürgern nicht geringe Sensation erregt.
Es hatte sich ſchon lange und nicht mit Unrecht der Glaube hier
feſtgeſcht, baß der Seekreis, der bei Weitem der gesinnungstüch-
tigſte und entſchiedentfte Landestheil sci. Er hatte es wie kein an-
derer bewiesen durch seine Wahlen und Urwahlen, welche bisher alle.


 
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