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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 299 - No. 328 (1. November - 30. November)
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30. November

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und Geld erbittet mas
franco.

1845,.















Landtagsverhandlungen.

* {* Karlsruhe, 28. Nov. Bierte Sitzung der Zweiten Kammer. Un-
ter vem Vorfit des Alt erspräsid enten: v. Ihftein. Regierungsbank:
Stazs I; .ch. ts. tet über die Wahl des Landbezirks Bruchsal (Speyererr:)

Antrag: Die Wathl für unbeanftandet zu erklären. ;

Anfſtände: Jn einer Petition von zwei Urwählern von Langenbrücken,
welche schon beim Amt Bruchsal Beſchwerde geführt, wirv begehrt : die dor-
tige Wahlmännerwahl für ungültig zu erklären, weil 10 Urwähler ihre Ab-
stimmung in das Wahlyrotokoll in Gegenwart von nur 2 Miigliedern der

. Hatlkommiſſion eingetragen und weil 20 Wahlmänner ebenfalls nur vor

zwei Mitglievern der Wahlkommiſsſſsion ihre Wahlzettel abgegeben hatten.
" Has Ober-Amt Bruchsal ordnete eine Verbesserung an, worauf sämmt-
liche Urwähler ihre Abſtimmungen beftätigten. ; '
Hiergegen wurde ver Rekurs an großh. Regierung gerechtfertigt, iedoch
erſt nach der Abgeordnetenwahl, weßhalb diese fich für incompetent erklärt
ut andere Formfehler hat die Commission, wie der ebenerwähnte An-
ſtand für unerheblich gehalten. ; . .
Welé>er. wenn auch Formfehler vorgefallen, so seien fie nicht von Er-
heblichkeit.
; eit. ...t spricht fich dafür aus . daß der Beamte, welcher auf ganz ge-
sſetzlichem Wege die Ergänzung des Fehlenden veranlaßt und den Beschwerde-
führern, welche vas vurch zeitiges Anbringen ihrer Beschwerden möglich ge-
macht, alle Anerkennung verdiente. | U ut Ute
Abſtimmmung: Die Watl wird einstimmig für giltig erkläan.
Die Kammer schreitet hierauf zur Wahl der drei Candivaten zur Prä-
fioentenftelle. Das Resultat iſt: daß Bekk 44, v. Ihftein 31, Welcker 29, Vader
26, Trefurt 26, Rindeſchwenver 11, Baſſermann 1 Stimme erhielten. :
HNuächſte Sitzung, in der Voraussetzung, daß bis dahin die Beftätigung ei-
nes Vräſiventen eu Montag 10 Uhr. .
Tagesordnung: Wagtl ver Vicepräſidenten und Sekretäre. Vorlagen der
Regierung unv Bildung ver definitiven Abtheilungen.

Deutſchland.
Vom Schwarzwald, 23. Nov. (Seeblätter.)



Mit. xpels

rſtaunen man die Vorgänge in Mannheim vernommen, läßt ſich

nicht beſchreiben, und mit Entrüftung las man in einem gedruckten
Bericht des Kaufmann Heinrich Mathy , daß die Mannheimer Censur
bem vortigen „Journal, und der Abendzeitung" die Erzählung der
Thatsachen gänzlich geſtrichen hat, aber einem andern dortigen Blatt
ſie paſſiren ließ , weil es einen ſo unbegründeten Tadel daran knüpfte.
Das Recht der mannheimer Gemeindebchördcn geht aus dem g. 38
der G. O. unzweifelhaft hervor, und wenn ein unnennbares
Blatt fragt, wohin solche Re nitenz (Widerſeslichkeit) gegen die
Staatsbchörden führen ſoll, so antworten wir : dahin, daß die Staats-
vchörden vie Gesetze achten und zie Gemeindebehörden und Bürger
rvoyl überlegen werden, ob sie bci einem Widerftand im Rechte
no. Ju diésem Fall werden ſie Recht find-n, im andern Fall aber
einer ftrengen Ahndung nicht entgehen, hierin liegt Bürgschaft genug
dafür, daß sie sich nicht leichtsinnig gegen Befehle der Behörden
aquflehmen, bei guter Ueberzeugung aber sich auch nicht irre machen
laſſen. ;

Heidelberg, 24. Rov. Die traurigen Verhältiniſſe, in wel-
d<em ſich in Baden die deutſch katholische Kirche dem Staate und der
Polizei gegenüber befindet, bedürfen ſchleuniger Verbeſſerung. Schon
‘am 8. Auguſt d. I. hat unsere deuiſch-katholiſche Gemeinde ſich um
Ordrung und Feſtſtelung ihrer ftaatsbürgerlichen Verhältniſſe an die
Stggtsbebsrpen gz... ster. keine shitwgt églen. ; tech

ünchen. 25. November. Von den Getreiderenten
des Staatsärars, insbeſondere den sogenannten Brodfrüchten, soll
für das Verwaltungsjahre 1845/46 so viel in Natura eingedient
werden, als auf den Aerarialspeichern aufbewahrt werden kann und
vie Kräfte der Bürger geftattet; im Uebrigen hat die Geldablö-
sung nach den Normalpreisen ſtattzufinden. Der Zweck der obigen
Raturaleindienung iſt lediglich, daß die Mittel gegeben seien, die
Bürger so viel möglich vor Mangel zu bewahren und gegen
Uebertheururg zu wirken, wenn es nöthig. Rechtzeitige Vorsicht iſt
Pflicht, aber auch, daß nicht unzeitige Furcht mit ihren üblen Fol-
gen verbreitet werde. In den Wintermonaten und bis zum künfti-
gen Frühjſahre haben in der Regel, mit Ausnahme der Gerste, keine
Getreideverkäufe zu geschehen; ſobald die angemessene Zeit zur Ge-
weiveverwerthung eintritt, haben die königlichen Regierungen über die
den Umſtänten angemeſſenen Verkaufsmodalitäten zu berichten. Die
Rrſervemagazi"sgetreide ſind ſorgfältigſt zu bewahren und die Ma-
gazine, wo es noch nicht geſchehen iſt, gehörig zu ergänzen.



Nürnberg, 25. November. ( N. C.) Sicherem Vernehmen
nach iſt dem von den Landeigenthümern ohne Gerichtsbarkeit in Mits
telfranken zum Abgeordneten gewählten Pofſterpeditor Stöcker in
Langenfeld der Urlaub zum Eintritt in die Kammer nicht gewährt
worden. Als Abgeordneter für die adeligen Gutsbeſitzer mit Stand-
ſchaftsrecht iſt, nachdem der Kreis- und Stadtgerichtsrath, Frhr. von
Tucher und der königl. Advokat, Frhr v. Holzschuher, den er-
forderlichen Urlaub nicht erhalten haban, der erfte Erſatmann , Frhr.
Kreß voa Kreſsenftein, einberufen.

s Köln, 20. Nov. Sie haben toch geleſen, daß von den

, beiden fireitenden Juriften, Bauerband ein Karl Borromäuſer und

Thesmar ein Guſtav Adolfer iſt? Das iſß genug. ,,Selig ſind,
die im Herrn entſchlafen: ihre Werke (wie hiermit geſchieht) folgen
yr! a. ~ so lautet ein bekanntes, bibliſches Todtenzettels-

++ Aus Nheinpreußen, im Novbr. Diesterweg empfing
laut öffentlicher Mittheilung die dritte und letzte Verwarnung roegen

der bei Gelegenheit seines Jubiläums gehaltenen Reden. Die Thüre

des Abſschiedes iſt alſo dem treuen, bievern, offenen, wahrheitliebenden
Menſcheufreunde geöffnet, und gewährt den Augendrehern und Rück-

chraubern einen fröhlichen (!) Fernblic. Das ,,Verbrecheriſche‘“' der

bezüglichen Reden soll hauptsächlich darin beſtehen, daß verſchiedene
Feſtgenoſſen, von dem Standpunkte des rein en Chriftenthums aus,
den Juden alle Menſchenrechte einräumten. Gewiß ein sehr kühnes
Streben, wenn gleich für den Chriften nur billige und ſchuldige Rück-
ſichten umfassend; denn einftweilen vermochte der zähe Geiſt der Ent-
wickelung noch nicht überall, das den Fortſchritt hemmende Gehäuse
der Form zu brechen. Die Zeit ift zwar vorgerückt, es iſt ſchon
ſpät am Tagez aber der Zeiger weiſet erſt eine frühe Stunde. Die-

si er weg und ſcine Freunde erwogen die Jeit nach der hochftehenden

Sonne: das nennen gewiſſe Leute ein bedenkliches Wagftück, nennen
es – Frevel! ~ In unsern Strafanſtalten wird auf die Fefittage
der Juden keine Rücksicht genommen; sie müſſen ſelbſt an ihrem höch-
ſten und heiligſten Feſte - arbeiten, wie an jedem Werktage. Es
iſt noch sebr frühe im chriſtlich - germaniſchen Staate, was wohl die
Use Feierer des Dieſterweg-Feſtes bei ihrer überßrömenden Men-
chenliebe vergaßen.

Trier, 26. November. Die Lage der Bedürftigen iſt Gegen-
ſtand einer erſchöpfenden Besprechung unseres Stadtraths gerweſen,
und es iſt beſchloſſen worden, von Amtswegen kräftige Unterſtütungs-
mittel zu beschaffen, und zwar zum Theil in Verbindung mit einem
zu creirenden Vereine wohlthätiger Privaten. Man hofft theils durch
umfassende Arbeiten den Arbeitsfähigen Verdienſt und durch Beſchaf-
fung wohlfeiles Kornes den Bedürftigen ein billiges Brod zu ver-
schaffen. Zugleich iſt nicht unerwähnt gelassen, daß das Armenwe-

' sen hieſiger Stadt einer durchgreifenden Reform bedürfe und deren

baldige Ausführung zu hoffen. Sodann hat der Stadtrath einſt im-
mig beſchloſſen, das Recht der Wahl des Gemeinderaths an das
gesetzlich erlaubte Minimum v on 200 Thlr. Einkünften zu knü-
pfen und somit an den, von der neuen Communoalordnung gewähr-
ten Bürgerrechten die größtmöglichſte Anzahl von Bürgern Theil
nehmen zu laſſen. Wird dieser Beſchluß durch den k. Oberpräſsiden-
ten beſtätigt, ſo wird die Zahl der wahlfähigen Bürger (Meiftbeerb-
ten) für unsere Stadt nahe an 900 betragen. (Trier. Ztg.)

Saarbrücken, 25. Nov. ( Trierſche Ztg.) Der hiesige
Stadtrath war vor einigen Tagen versammelt, um den erften Act
zur Einführung der neuen Gemeindeordnung vorzunehmen. Es han-
delte ſich um Feſiſtellung des Minimums des Wahlcenſus, wele
ces von ihm einſtimmig a uf 200 Thaler beantragt wurde.

_ * Berlin, 23. November. Der ce-Königsberger Frei-
müthige-, läßt sich bei Gelegenheit eines dem Herrn Walcsrode bei
seiner Abfahrt nach Graudenz ausgebrachten Hurrah's darüber also
vernehmen: Wir leben doch in einer schönen Zeit, einer Zeit, welche
alle bisher gültigen Begriffe der Menschen für lecrren Wahn erklärt
und eine total neue Weltanschauung heraufführt! Einem durch Ur-
theil und Recht beſtraften Verbrecher wird eine öffentliche Huldigung
dargebracht, und zwar augenscheinlich wegen seines Verbrechens.

_ Jenes Hurrah heißt ins Deutſche übersetzt: Die Richter des Staa-


 
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