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Mannheimer Abendzeitung — 1845

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No. 31 – No. 57 (1. Februar - 28. Februar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44007#0161

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A 39.



Abonnement mit sier-
tselſähr. Vorausvezahlung
in Mannheim 1 fl. 15 kr.,
yurch die Poft bezogen im

u GHroßherzogthum „y

ad e n 2. fl. 8 kr., im
Nusland erhöht fich vas
Aboutrement um den Poft-
aufſehlag.



ser ate die geſpaltens
rile in Petitfchrift oder
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Raum 4 kr. + Briefe
und Geld erbittet man

Mannheimer Abendzeitung. rü

franco.

TEU



Ö Montag

Landtagsverbandlungen.

Narlsruhe, 9. Febr. Der hochwichtige, von dem Abgeordneten Mathy
itber den Gesetzesentwurf, die Aufnahme eines Anlehens ſür die Eisenbahn-
schuldentilgungskasse betreffend, erstattete Commisſionsbericht lautet:.

In vem V tas 1842 wurden die Koſten für den Bau der Eisenbahn von
Mannheim bis an die Schweizergrenze zu beiläufig sechszehn Millionen Gul-
ben angeſchlagen. Später zeigte es fich, |
werde. Es wurde nämlich nach einem neuen Koſtenüberſchlage der Aufwand
für dengeſammten Bau von Mannheim bis Basel berechnet auf 19,131,381 fl. 32kr.
Dazu kommen: für Herſtelung ver Main-Reckarbahn von Frankfurt über
Friedrichsfeld nach Heidelberg, der badische Antheil mit 1,084,895 fl. Für
vie Seitenbahn von Friedrichsfeld nach Mannheim 274,300 fl. (Siehe das
Budget ves Eisenbahnbaues, Beilage 4 zum Protokoll der 15. Sißung vom
3. Januar 1844.) Für die Anschaffung des Betriebsmaterials 4,317,065 fl. Für
»rei außerordentliche Credite 518,300 fl. (Seitenbahn von Oos nach Baden
imit Betriebsmaterial 334,300 fl. Vier Ausweichespuren 24,000 fl. Erweite-

' xung des Heidelberger Bahnhofs 160,000 fl.) Zusammen 25,3258,941 fl. 32 kr.
An dem 1842 vorgesehenen Bedarf von 16 Millionen wurden durch Anlehen
beigebracht 11,999,972 fl. Es bleiben also noch offen 13,325,969 fl. 32 kr.
Vn dem Vortrage der Reglerungskommisſton iſt dieser Reſtbedarf auf einem
andern Wege zu 13,275,017 fl. 58 kr. ausgemittelt; der Unterschied iſt im
Verhältniß zum Ganzen unbedeutend, vas Ergebniß bleibt das nämliche, und
lautet dahin, vaß für den Ausbau und das Material der Eisenbayn noch
vreizehn Millionen herbeizuschaffen find. Dieß soll, nach dem Vorschlage der
Regierung, durch ein Anlehen ftattfinden, wofür die Zuſtimmung ver
Stände verlangt wird. Als das Anlehen vou 12 Millionen im Jahre 1842
berathen wurde, glaubte man eines Weiteren nicht mehr zu bedürfen, da die
A Millionen, welche zu dem Gesammtanſchlag von 16 Millionen noch fehlten,
nach dem Vorschlage der Kammer zur Hälkte durch Papiergeld gedeckt, zur
Hälfte dadurch zur Zeit entbehrlich gemacht werden sollten, daß die von der
Ameortiſsationskaſſe damals vorgeschoſſenen 2,760,597 fl. 43 kr. nicht aus dem
Anlehen unmittelbar, sondern nur allmählig nach dem Bedürfnisse ver Amor-
tiſationskaſse zurückbezahlt werden follten. Ueber den Vollzug des Anlehßens-
geſetzes oum 10. September 1842 werden wir die Nachweisung, welche wir

aus den vom Finanzminiſterium mnitgetheilten Akten entnommen haben, en

Schluſſe des Berichtes zu Ihrer Kenntniß bringen. Die Regierung will nun-
mehr den ganzen Reſtbedarf von 13 Millionen abermals durch ein Au-
ke hen herbeiſchafen; fie will weder von Papiergeld Gebrauch machen, noch
vie bis lettten Dezember 1844 auf 5,032,782 fl. 38 kr. angewachsenen Bor-
fchüfſe ver Amortisationskaſſe länger der Eisenbahnſchuldentilgungskafsse gegen
Verzinsung überlassen; sie sollen aus vem Anlehen heimbezahlt werden. An
vem Aufwandve für die Eisenbahn können wir nichts ändern. Die Kammer
hat ven Budgets über den Bau, über pas Betriebsmaterial und über die

Schuldentilgungskafse nach geyflogener Berathung ihre Zuſtimmung gegeben;.

nur die oben erwähnten drei außerordentlic-he Credite für die Seiteubahn nach
Baden, die Erweiterung des Heidelberger Bahnhofs und vier Ausweiche-
spuren finb den versammelten Kaminern nicht vorgelegt worden, und wir
würden Dies tadeln, wenn wir gegenwärtig darüber zu berichten hätten.
Was nach Ablauf der Burgetperiode noch aufzuwenven sein wird, iſt Jhnen
ebenfalls vorgelegt worden, und es war gegen den Voranſchlag nichts ein-
zuwenden. ;
zu Etwaige Erſparnisse werden der Rezierang wie den Ständen angenehm ſein;
bie Erfahrung hat übrigens gelehrt, daß solche durch lleberſchreitungen und un-
vorhergesehene Ausgaben in der Regel weit überwogen werden. .

Muſſen wir aber die Thatsache anerkennen, daß an dem Aufwande für die
Ciſenbabn, so weit er oben beſchrieden ift, noch dreizern Millionen nicht durch
Anlehen gereckt ſind, so folgt daraus doch nichi. daß wir die Dekung ausſchließ-
lich in einem neuen Anlehen ſuchen müßten.

Die Axnſichten uud Vorschläge der Commißion werden wir bei den betreſfen-
ben Artikeln des Entwurfs, zu denen wir uns nunmehr wenden, auseinander-

en.

Zu Art. 1. Die Commission schlägt vor, ftatt dr ei zeh n Millionen zu
felzen: ze) n Millionen.

Wir kommen hier auf die Vorſchläge ver Kaminer von 1842 zurück, eintu
angemessenen Theil des Bedarſss nicht durch ein verzinsliches Anießen , soudecn
durch Papiergeld zu decken; die Regierung wies den Vorschlag nicht unbedingt
zurück; ſie wollte die Ausführung der Zukunft vorbehalten, die inzwitchen zur
Gegenwart geworden iſ. ~ Ju dem Berichte des Abgeordneten Hoff mann

» E Beilage Nro. 1 zum Protokol der 47ten öffentlichen Sitzung vom
26. Auguſt 1842 S. 399 u. f.) find vie Gründe ausgeführt, welche unsern
Vorschlage vas Wort reden. Das Papiergeld ift Vefährlich, wenn es in Zei-
ten der Noth und des Geldmangels, wo der Credit erschöpft iſt, geschaffen
wird, um Werthe zur Zerſtörung im Kriege hinzuleiten, nnd wenn es durch
Zwang im Umlaufe gehalten werven soll; es iſt ferner gefährlich, wenn es
von Geſellſchaften ohne genügende Garantien zum Zwecke von Spekulationen
ausgegeben roird, mithin als Werthzeichen, welchem die Werthe fehlen, die

es varzuſtellen vorgibi, dazu noch als überflüssiges, von dem Berkehre nicht
\ begehrtes Umlaufsmittel. Ganz anders verhält es ſich, wenn eine Regierung,
' vie iypren Uzz!s:t der Controle der Stände und der Gesamnitheit offen dar-
begt, zur Befireitung der Koſten eines großen, gemeianügigen und rentireu-

î dey Untlerneymens, neben dem Anleheu fich des Papiers, bis zu einem ge-

tt sebiich beſtimmten, nicht zu hoch gegriffenen Betrage, bedient. Ein ſsolshes
EMuugunze thats, cine i Mirge bis br ünizüſe scſſtltgt; 'hetzts

y; kweÑtrea ~ denn es wird rug. sf weniger Metallgeld angelieheu —

ichen eines wirklich vorhandenen Werths , nänelich der mit seiner Hülfe zs-

10. Februar

daß man damit nicht ausreichen

ſchaffenen Eisenbahn; ein solches Papiergeld iſt zweckmäßig, wenn es über-
baupt einen zweckmäßigen Gebrauch des mwohlfeilen Umlaufsmittels gibt. Es
schadet dem Credit nicht, denn es erspart eine namhafte Summe an tUnſes u. Til-
gung, die sich für andere Zwecke verwenden läßt; es wird von den Indu-
ftrielen und Handelsleute begehrt,. vor dem. Verkehre gern aufgenommen; denn
es iſt kein ihm aufgezwungenes Produkt der Noth und des Leichtsinnes, son-
dern ein Umlaufsmittel, deſſen Zeit gekommen iſt, umgeben mit allen Bürg-
schaften der Solidität.

Die Gefahr der Fälschung, welche man dem Gebrauche des Papiergeldes
entgegensetzi, läßt sich nicht nur: gegen Creditpapier. jeder Art, sondern auch
gegen Metallgeld anführen; sie iſt ohnehin schon vorhanden, da ja auewär-
tiges Papiergeld im Lande umläuft und mit der Ausdehnung der Eisenbahn
uind vermeprtem Zuge von Reisenden immer mehr zuſttönmten wirdz diese
Gefahr mahnt zur Vorsicht, aber nicht zum Verzichte auf einen guten Ge-
brauch des Papiers; sie wird für die Staatskasse ferner dadurch gemindert,
saß manches ächte Papierſtik zu Grunde geht, also nicht mehr eingelöst
wird. Die Lage Bädens an der Westgrenze Deutschlands , die ihm zunächſt

dbvrohende Kriegsgefahr und die daraus folgende Entwerthung des Papier-
geldes häite man eben so gut als Gründe gegen den Bau der Eisenbahn
anführen können. Wir hätten uns aus dieſen Gründen nicht entſchliesen

dürfen, 26 Millionen für ein Werk aufzuwenden, welches der Feind zerſtörn
óder für seine Zwecke be1ußen kannz wi: hätten es de. deutſchen Nachbar-
ſtaaten uberlaſſen müssen, die Eisenbabnverbindung vou Norden nach Suden
hinter der Vertheidigungslinie durch Würtemberg oder Baiern zu führen.

Hat man, der Kriegsgefahr ungeachtet, den Bau der Eisenbahn dennoch
unternommen, so wird man auch wohl daran thun, den Gebrauch des Po-
piers nicht zu versſchmähen. Die Ergänzung des Bedarfs durch Papier hat
endlich den weitern Vortheil, daß man nicht mehr auszugeben braucht, als
durchaus nöthig iſt, während mit vem einmal als Anlehea in die Kasse
gefloſſenen Geld nicht so sorgfältig umgegangen werden kann. Es erheben
ſich dann Ansprüche für Verwendungen, die man vielleicht unterlassen oder
sparsamer einrichten würde, wenn die Mittel nicht vorräthig liegen. Die
erſte Kammeter iſt zwar der Adresse, in Betreff des Papiergeldes, im Jahre
1842 mit Mehrheit einer Stimme nicht beigetrcten; allein auf dem gegen-
wärtigen Landtage hat sich die Kommisſſion der erſten Kammer, in dem von

„Herrn Staatsrath Nevenius erſtatteten Berichte über die Motion auf Errich-

kuug einer Bank güunſtig für das rechtzeitige Ausgebén von Staatspapiergelo
ausgesprochen, und deßhalb den Antrag durchgeführt, einer etwa zu errich-
tenden Bank das Ausgeben von Noten nicht zu gestatten; zugleich wird dort
«angedeutet, daß kine Summe von 2/, bis 3 Millionen in Papier in Umlauf
geſeßt werden könnte. Wir dürfen daher jett an der Zuftimmung der at-
dern Kammer, wenn die Regierung sie verlangt, nicht mehr zweifeln. Der
Vorschlag der Kommiſſion, das Anlehen auf 10 Millionen zu beſcyräuten,
hat ſonach keineswegs den Zweck, die Mittel zum Ausbau der Bayn zu
schmälern, sondern wir beabsichtigen nur, einen angemessenen Theil des Be-
darfs , statt durch Anlehen, auf dem wolhlfeileren Wege der Papieremiiſion
herbeizuſchaſfen, und dadurch die Schuldenlaſt in etwas zu erleichtern. Der
Regierung bleibt es überlaſſen, dem nächften Landtage einen Gesetzentwurf
daxküber vorzulegen. Daß keine Gefahr auf dem Berzuge haftet, ift unschwer
nachzuweisen. (Der Bericht führt dies weiter aus uud fährt dann fort.)
Zu Art. 2 bis 6. Nur ungern schlägt Ihnen die Kommiſsſsion vor, niit
wenigen Aenderungen dem Entwurfe in diesem Theile beizuſtimmen, wor-
nach das Anlehen in der Form von Loosen, die bis zu der geringen Summe
von 35 fl. heruntergehen können, begeben, das Urtheil darüber, ob ein Gebot
annehmbar sei oder nicht, lediglich vem Ermesſſen der Regierung, und die
Einrichtung des Verlooſungsplans dem Unternehmer des Anlehens überlaſſn
wird. Das einfachſte Verfahren iſt wohl unftreitig der unmlttelbare Verkauf
von Rentenscheinen zu einem Ziusfuße, welcher den Berhältnissen des Kapi-
talmarktes entspricht. Rimmt man keine Vermittler in Auſpruch, so können
fich Viele unmittelbar,. also billiger, betheiligen, die Rentenſcheine kommen
eher in feſte Hände, werden weniger Gegenstand des Effectenhandels und
die Regierung iſt hinfichtlich der Tilgung an keine Bedingungen gebunden.
Wir könnten JZyhnen jedoch dieses einfache Verfahren nicht vorſchlagen; die
Zeit liegt hinter uns, wo dieß, bei bescheidenen Creditoperationen, geſchehenkonnte.
Im Jahre 1842 hatte sich die Regierung anfänglich für ein Anlehen
gegen Renten erklärt, weil sie darin eine Gewähr gegen mögliche Verlegen-
heiten der Zukunft und die Aussicht erblickte, günftige Wechselfälle benuyen
zu könnenz sie hatte ferner die Abficht, die Schuloſcheine nicht unter dem
Nennwerth zu verkaufen und, wenn dieser zu 3/, Proceiut nich terzielt werde,
terprocentige Papiere auszugeben. Später wählte man Peartialobligationen
und verkaufte sie unter dem Nennwerthe gegen den niederen Zins vou 3!/,
Procent; man tyat dies, weil es ven Gläubigern angenehm war; es war
tt: angenehm, weil. der Speculation ein größerer Spielraum dadurch er-
net wird. ? ~

Jett wird uns der weitere Fortschritt von Partialobligatiouen zu Losſen
vorgeſchlagen. Der Grund liegt in der großen Waßhrſcheislichkeit, man kant

faſt ſagen, in der Gewißheit, unter dieser Form des Aulehens das Gelv wohl

feiler za erhalten, als unter irgend einer andern. Dies sagt Ihnen auch mt
andern Worten, der Vortrag der Regierung, der übrigens auch die Bedenken
nivt verhehlt, welche von dem Standpunkte der Moral der Begünftigung des
Glüucksſpiels durch ein Staatsanlehen entgegentreten. Wohl ſuchi der Vortrag
dieſes Bevexken dadurch zu beschwichtigen, daß nach dem Entwurfe der Loes-
inhaber wenigftens sein Kapital und einen einfachen Zins von zwei pCt. zurück-
erhalie, Daß sonach das Loosanlehen nur sehr Weniges von den nachtheiligen
Wirkungen eines Glücksſpieles have. Allein nicht in dem Uuſtande, das der Ju-
haber einen Theil der Zinsen auf das Spiel sett, um eine Hoffnung zu kaufen,
liegt vas Hauptbevenken, sondern varin, daß der Unternehmer durch allerzanv


 
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