144
dach t. Die Regierung selbst wird meinen Neubau nothwendig fin-
den und gerne die Mittel bewilligen. Es werden ja so viele Hun-
derttauſende in andere Landestheile verwendet und iſt der Tauber-
grund nicht eben so gut badiſch wie Baden- Baden? Noch eins : ich
höre öfters von Landtags-Deputirten reden, von Petitionen, die die-
felben übergeben, zum Wohl ihrer Distrikte, aber von unserm Bezirks-
Vertreter hörte ich noch nichts, so laßt Ihn wenigstens von Euch ét-
was hören, er wartet vielleicht darauf, die Zeit iſt da, und diese iſt
edel: — hört! es hat geknallt ~ es ſind Frachtwägen, ich muß mich
zuſammen halten, daß sie glücklich paſſiren. Adieu!
*g Vom Schwarzwalde. Wozu doch das Heilige gebraucht wer-
den kann! So oft der Wirth aufm Thurner, einem Filialorte von
St. M . . . . n, Landamts Freiburg, Tanzmuſik hält, sorgt er auch
dafür, daß an selbem Tage nach vorhergegangener öffentlicher Ver-
kündung von der Kanzel eine heilige Meſſe in dortiger Kapelle ge-
leſen werde! Warum ? Damit dadurch die Leute Gelegenheit haben,
ſchon früh Vormittags bei seiner Tanzmusik sich einfinden zu können.
Natürlich sollte man glauben, daß der Herr Pfarrer in St. M....t
bei einer solchen Lage der Dinge diesem Besuche durchqus nicht will-
fahren werde. Dem iſt aber nicht ſo. Wer, so oft beregter Wirth
Tanzmuſik hält, jedesmal ohne Zögern, ja freudig sich auf den Thur-
ner begibt und in dortiger Kapelle eine heilige Meßandacht verrichtet,
iſt der Herr Pfarrer in St. M . . . ÿ. n Auch hat unlängst der
Herr Pfarrer in St. M . . . . n seinem Vikar im Namen eines
Mitgliedes des Stiftungsvorſtandes den Auftrag ertheilt, daß derselbe
künftighin nicht nur ~ wie bisher ~ an den Tagen, wo von ihm
die Schulen nicht besucht – sondern auch an denen, wo solche von
ihm beſucht werden, jedesmal eine heilige Meßandacht zu verrichten
habe, während dieses Stiftungsvorſtandsmitglied doch selbſt an Werk-
E . . . B O
tagen äußerſt selten dem Gottesdienfte beiwohnt und überdies
dort Jedermann weiß, daß die zw ei Schulen, die der Vikar zu be-
suchen hat, so weit vom Pfarrorte entfernt sind, daß er dieselben
nur dann besuchen und auf den Mittag wieder zu Hauſe sein kann,
wenn er früh Morgens von St. M . . . . n abgeht, und so ſchon
beim Beginn der Schule sich in derselben einfindet. ;
Nürnberg, 20. Jan. (D. A. Z.) Gestern fand hier im
Gaſthauſe zum rothen Roß ein Mittagessen von 120 –~ 130 Ge-
decken statt. Die Gäſte waren aus allen Classen der bürgerlichen
Gesellſchaft, Aerzte, Kaufleute, Rechtsgelehrte, Künſtler und Profes-
ſioniſten in buntem Geniiſch, wie ſie der Zufall oder perſönliche Nei-
gung gerade zuſammenführte, durcheinander, aber jedenfalls von
Frohsinn und Zufriedenheit beseelt, die sich in allgemeiner Heiterkeit
deutlich genug zu erkennen gab. Es wurden mehrere paſſende Lieder
mit Orchefterbegleitung gesungen. Bei den folgenden in einem der-
selben vorkommenden Verſen: –} +
Vaden. (Dienſtnachrichten. ) Der Juſtiz-Miniſterial-Sekretär
K. Ammann iſt zum Aſeſſsor bei dem Hofgericht des Unterrheinkreiſes,
die Hofgerichts-Sekretäre G. M. Hildebrandt und K. Haaß aber zu
Aſseſſoren bei dem Hofgericht des Mittelrheinkreiſes. und der Profes-
sor Karl Holzmann an dem Lyzeum in Mannheim zum Hüttenver-
walter in Albbruck ernannt , sodann die Stelle eines Salineverwals-
ters zu Dürrheim dem ſsſsitherigen provisorischen Salineverwalter
Caroli daselbſt, sowie die Stelle eines Hüttenverwalters zu St.
Blasien dem seitherigen provisorischen Hüttenverwalter Gyßer, nnd
dem Hauptamts-Kontroleur Pfeiffenberger die von ihm provisorisch
versehene Hauptamts-Kontroleursſtelle bei dem Hauptſteueramt Heidel-
berg definitiv übertragen. (Schluß f.) .
[20711 Maunheim, 27. Jan. 1845. In Bezug auf die früher in der Ober-Poſtamts-Zeitung vom 18. Auguſt 1840 und der
Mannheimer Abendzeitung vom 22. Juni 1844 in Beziehung auf dieses unterdrückte Nachteſtiren, und da mir das erſte Teſtament dem
Ináalte nach verheimlicht und auch die Abschrift verweigert, so wie Alles gegen den Willen des Teſtators versiegelt und mit Amtsgewalt
gerichtlich deponiret, mir den 3ten Schlüſſel abgefordert und weil ich keine andere Dimissoriales hätte, da, von meinem eigenen Domicilium,
Rechte und Erbschaft aus Wetzlar ausgewiesen, so folgt das Teſtaments-Codieil mit Inſtrultion zum Teſtament hier anbei.
iſt nicht immer gesetzlich.
Gerichtlich
Andräß Illhardt, genannt Weißbrod.
Te st a m e u t.. Nr. 2.
Bezeichnet von Herrn E ? M ! . Subftitut-Curator.
. Ich, Jacob Friedrich, Graf von Rohde und Wunſtorff, Ritter des rothen und weißen Adlerordens, Groß-Kreuz u. s.
thig gefunden, Folgendes zu beſtimmen. Weytlar, am 11. December 1827.
w., habe nö-
Friedrich, Graf v. Rohde.
Dieses Codicil ſoll die nämliche Kraft und Eigenschaft, als wie das beim königlichen Stadtgerichte zu Wetzlar niedergelegte Testamente
haben, zu welchem Ende ich es eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit meinem gräflichen Siegel versehen habe.
December 1827.
Wetlar , am 11.
Friedrich Graf v. Rohde.
. Da man nicht alle Ereignisse voraussehen kann, und fich mein Vermögen ſo verringern sollte, w1s ich jedsch nicht glaube und Gott verhüten wolle, wo-
von die Kaiserlich Ofterreichiſchen Obligationen einen Haupttheil ausmachen, so sofl es überall nicht denen Perſonen zum Nachtheil gereichen, denen ich es vermachet,
und der eine ausgenommen ein wahres Verdienſt um mich hat, und meinen ganz verdienftlloſen Erben vorgezogen wird, nachdem die Renten und Vermächtnifse
bezahlt ſind.
Wetzlar, am 11. December 1827.
Friedrich Graf v. Rohde u. s. w.
J .
!§;; Und sollte ſich ein Zweifel aufwerfen, ob der éuttter Bath " . :; kleine Gut zu Büdesheim in der Wetterau bei Haldenberg mit
Fideicommiß beleget, so erkläre ich hierdurch, daß es ebenfalls mit demselben Fideicommiß- Nexus, als wie die Oberburg mit ihrem Gute
ſelbſt beleget sei, und der zeitige Nuunießer sich nicht erkühnen darf, Schulden darauf zu machen, und noch vielweniger, etwas davon zu
veräußern. Wetlar, am Tage Maria Heimsuchung 1827.
Friedrich Graf v. Rohde ec.
Und zweitens, daß der Graf Otto von Rohde, Großneffe, überall nicht mehr als eine jährliche Rente von 450 fl., geschrieben Vier-
hundert und Fünfzig Gulden im 24 fl.-Fuße, crhalten soll, welches mein aus drüctlicher Wille ist.
Wegtlar, am 2. Juli 1827.
Friedrich Graf v. Ro hd e und Wunſtorff.
Q . _ Incftrucection zum Codicil.
Ich verordne und instruire Inhaber Dieses, daß er sogleich nach meinem tödtlichen Hintritte meinen vorgezeichneten Willen ausführe.
Wetzlar, im März 1828.
Friedrich Graf von Rohde u. s. w.
Mein ganzer Nachlaß wird nicht versiegelt. Der Herr Hofrath Frech wird Inhaber des Codicils zum Testamente dieſerhalb unter-
tien. Mein entseelter Körper wird, wenn er kalt und man von dem Tode überzeugt iſt, enttleidet und die Operation zum Balsamiren
beginnet, nach der schon mit dem Hrn. Dr. Strewe abgeredeten Art.
. Mein Körper wird in mein auf der Oberburg dazu gebautes Begräbniß gebracht, und wenn ich auch in Italien sterben sollte. In
jeder Ortsgemeinde, den mein entseelter Körper berührt, wird angehalten, oder einen Tag voraus angerneldet und dem Ortsgeistlichen
die gebührende Jara Stolae entrichte. Und wenn mein Leichnam nach der Oberburg kommt, so wird er mit meiner rothen Uniform und
was zum Anzuge gehört, bekleidet, und acht Tage zur Schau ausgesetzet und die großen Leuchter (Gueridons) angezündet.
t. Die Capelle wird der Sache nach eingerichtet und von sämmtlicher katholischer und protestantischer Geiſllichkeit eingeſegnet und ein
Trauergottesdienſt abgehalten. Nach dieser feierlichen Handlung wird der Körper in die Gruft gelaſſen und zur Ruhe beigesetzt. Inhaber
ies, hen ih außer dieſem unterrichtet und bevollmächtigt habe, wird meinen Haushalt noch während neun Monaten gerade so fortfüh-
wie es bei meinen Lebenstagen der Fall war, die Leute beköſtigen und bezahlen, sowic nach meinem Abſterben mit Trauerkleider
Und wenn alles dieses bestritten, so wird nicht viel baar Geld mehr vorhanden sein. ~ Nach diefer Zeit kaan Inhaber
- die Leute verabſchieden, und thun wie er weiß, und nichts gegen mich von Seiten meiner Verwandten, oder sonſt Jemand
a letzten Dispoſcitionen zuwiderlaufen könnte, anzunehmen.
dach t. Die Regierung selbst wird meinen Neubau nothwendig fin-
den und gerne die Mittel bewilligen. Es werden ja so viele Hun-
derttauſende in andere Landestheile verwendet und iſt der Tauber-
grund nicht eben so gut badiſch wie Baden- Baden? Noch eins : ich
höre öfters von Landtags-Deputirten reden, von Petitionen, die die-
felben übergeben, zum Wohl ihrer Distrikte, aber von unserm Bezirks-
Vertreter hörte ich noch nichts, so laßt Ihn wenigstens von Euch ét-
was hören, er wartet vielleicht darauf, die Zeit iſt da, und diese iſt
edel: — hört! es hat geknallt ~ es ſind Frachtwägen, ich muß mich
zuſammen halten, daß sie glücklich paſſiren. Adieu!
*g Vom Schwarzwalde. Wozu doch das Heilige gebraucht wer-
den kann! So oft der Wirth aufm Thurner, einem Filialorte von
St. M . . . . n, Landamts Freiburg, Tanzmuſik hält, sorgt er auch
dafür, daß an selbem Tage nach vorhergegangener öffentlicher Ver-
kündung von der Kanzel eine heilige Meſſe in dortiger Kapelle ge-
leſen werde! Warum ? Damit dadurch die Leute Gelegenheit haben,
ſchon früh Vormittags bei seiner Tanzmusik sich einfinden zu können.
Natürlich sollte man glauben, daß der Herr Pfarrer in St. M....t
bei einer solchen Lage der Dinge diesem Besuche durchqus nicht will-
fahren werde. Dem iſt aber nicht ſo. Wer, so oft beregter Wirth
Tanzmuſik hält, jedesmal ohne Zögern, ja freudig sich auf den Thur-
ner begibt und in dortiger Kapelle eine heilige Meßandacht verrichtet,
iſt der Herr Pfarrer in St. M . . . ÿ. n Auch hat unlängst der
Herr Pfarrer in St. M . . . . n seinem Vikar im Namen eines
Mitgliedes des Stiftungsvorſtandes den Auftrag ertheilt, daß derselbe
künftighin nicht nur ~ wie bisher ~ an den Tagen, wo von ihm
die Schulen nicht besucht – sondern auch an denen, wo solche von
ihm beſucht werden, jedesmal eine heilige Meßandacht zu verrichten
habe, während dieses Stiftungsvorſtandsmitglied doch selbſt an Werk-
E . . . B O
tagen äußerſt selten dem Gottesdienfte beiwohnt und überdies
dort Jedermann weiß, daß die zw ei Schulen, die der Vikar zu be-
suchen hat, so weit vom Pfarrorte entfernt sind, daß er dieselben
nur dann besuchen und auf den Mittag wieder zu Hauſe sein kann,
wenn er früh Morgens von St. M . . . . n abgeht, und so ſchon
beim Beginn der Schule sich in derselben einfindet. ;
Nürnberg, 20. Jan. (D. A. Z.) Gestern fand hier im
Gaſthauſe zum rothen Roß ein Mittagessen von 120 –~ 130 Ge-
decken statt. Die Gäſte waren aus allen Classen der bürgerlichen
Gesellſchaft, Aerzte, Kaufleute, Rechtsgelehrte, Künſtler und Profes-
ſioniſten in buntem Geniiſch, wie ſie der Zufall oder perſönliche Nei-
gung gerade zuſammenführte, durcheinander, aber jedenfalls von
Frohsinn und Zufriedenheit beseelt, die sich in allgemeiner Heiterkeit
deutlich genug zu erkennen gab. Es wurden mehrere paſſende Lieder
mit Orchefterbegleitung gesungen. Bei den folgenden in einem der-
selben vorkommenden Verſen: –} +
Vaden. (Dienſtnachrichten. ) Der Juſtiz-Miniſterial-Sekretär
K. Ammann iſt zum Aſeſſsor bei dem Hofgericht des Unterrheinkreiſes,
die Hofgerichts-Sekretäre G. M. Hildebrandt und K. Haaß aber zu
Aſseſſoren bei dem Hofgericht des Mittelrheinkreiſes. und der Profes-
sor Karl Holzmann an dem Lyzeum in Mannheim zum Hüttenver-
walter in Albbruck ernannt , sodann die Stelle eines Salineverwals-
ters zu Dürrheim dem ſsſsitherigen provisorischen Salineverwalter
Caroli daselbſt, sowie die Stelle eines Hüttenverwalters zu St.
Blasien dem seitherigen provisorischen Hüttenverwalter Gyßer, nnd
dem Hauptamts-Kontroleur Pfeiffenberger die von ihm provisorisch
versehene Hauptamts-Kontroleursſtelle bei dem Hauptſteueramt Heidel-
berg definitiv übertragen. (Schluß f.) .
[20711 Maunheim, 27. Jan. 1845. In Bezug auf die früher in der Ober-Poſtamts-Zeitung vom 18. Auguſt 1840 und der
Mannheimer Abendzeitung vom 22. Juni 1844 in Beziehung auf dieses unterdrückte Nachteſtiren, und da mir das erſte Teſtament dem
Ináalte nach verheimlicht und auch die Abschrift verweigert, so wie Alles gegen den Willen des Teſtators versiegelt und mit Amtsgewalt
gerichtlich deponiret, mir den 3ten Schlüſſel abgefordert und weil ich keine andere Dimissoriales hätte, da, von meinem eigenen Domicilium,
Rechte und Erbschaft aus Wetzlar ausgewiesen, so folgt das Teſtaments-Codieil mit Inſtrultion zum Teſtament hier anbei.
iſt nicht immer gesetzlich.
Gerichtlich
Andräß Illhardt, genannt Weißbrod.
Te st a m e u t.. Nr. 2.
Bezeichnet von Herrn E ? M ! . Subftitut-Curator.
. Ich, Jacob Friedrich, Graf von Rohde und Wunſtorff, Ritter des rothen und weißen Adlerordens, Groß-Kreuz u. s.
thig gefunden, Folgendes zu beſtimmen. Weytlar, am 11. December 1827.
w., habe nö-
Friedrich, Graf v. Rohde.
Dieses Codicil ſoll die nämliche Kraft und Eigenschaft, als wie das beim königlichen Stadtgerichte zu Wetzlar niedergelegte Testamente
haben, zu welchem Ende ich es eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit meinem gräflichen Siegel versehen habe.
December 1827.
Wetlar , am 11.
Friedrich Graf v. Rohde.
. Da man nicht alle Ereignisse voraussehen kann, und fich mein Vermögen ſo verringern sollte, w1s ich jedsch nicht glaube und Gott verhüten wolle, wo-
von die Kaiserlich Ofterreichiſchen Obligationen einen Haupttheil ausmachen, so sofl es überall nicht denen Perſonen zum Nachtheil gereichen, denen ich es vermachet,
und der eine ausgenommen ein wahres Verdienſt um mich hat, und meinen ganz verdienftlloſen Erben vorgezogen wird, nachdem die Renten und Vermächtnifse
bezahlt ſind.
Wetzlar, am 11. December 1827.
Friedrich Graf v. Rohde u. s. w.
J .
!§;; Und sollte ſich ein Zweifel aufwerfen, ob der éuttter Bath " . :; kleine Gut zu Büdesheim in der Wetterau bei Haldenberg mit
Fideicommiß beleget, so erkläre ich hierdurch, daß es ebenfalls mit demselben Fideicommiß- Nexus, als wie die Oberburg mit ihrem Gute
ſelbſt beleget sei, und der zeitige Nuunießer sich nicht erkühnen darf, Schulden darauf zu machen, und noch vielweniger, etwas davon zu
veräußern. Wetlar, am Tage Maria Heimsuchung 1827.
Friedrich Graf v. Rohde ec.
Und zweitens, daß der Graf Otto von Rohde, Großneffe, überall nicht mehr als eine jährliche Rente von 450 fl., geschrieben Vier-
hundert und Fünfzig Gulden im 24 fl.-Fuße, crhalten soll, welches mein aus drüctlicher Wille ist.
Wegtlar, am 2. Juli 1827.
Friedrich Graf v. Ro hd e und Wunſtorff.
Q . _ Incftrucection zum Codicil.
Ich verordne und instruire Inhaber Dieses, daß er sogleich nach meinem tödtlichen Hintritte meinen vorgezeichneten Willen ausführe.
Wetzlar, im März 1828.
Friedrich Graf von Rohde u. s. w.
Mein ganzer Nachlaß wird nicht versiegelt. Der Herr Hofrath Frech wird Inhaber des Codicils zum Testamente dieſerhalb unter-
tien. Mein entseelter Körper wird, wenn er kalt und man von dem Tode überzeugt iſt, enttleidet und die Operation zum Balsamiren
beginnet, nach der schon mit dem Hrn. Dr. Strewe abgeredeten Art.
. Mein Körper wird in mein auf der Oberburg dazu gebautes Begräbniß gebracht, und wenn ich auch in Italien sterben sollte. In
jeder Ortsgemeinde, den mein entseelter Körper berührt, wird angehalten, oder einen Tag voraus angerneldet und dem Ortsgeistlichen
die gebührende Jara Stolae entrichte. Und wenn mein Leichnam nach der Oberburg kommt, so wird er mit meiner rothen Uniform und
was zum Anzuge gehört, bekleidet, und acht Tage zur Schau ausgesetzet und die großen Leuchter (Gueridons) angezündet.
t. Die Capelle wird der Sache nach eingerichtet und von sämmtlicher katholischer und protestantischer Geiſllichkeit eingeſegnet und ein
Trauergottesdienſt abgehalten. Nach dieser feierlichen Handlung wird der Körper in die Gruft gelaſſen und zur Ruhe beigesetzt. Inhaber
ies, hen ih außer dieſem unterrichtet und bevollmächtigt habe, wird meinen Haushalt noch während neun Monaten gerade so fortfüh-
wie es bei meinen Lebenstagen der Fall war, die Leute beköſtigen und bezahlen, sowic nach meinem Abſterben mit Trauerkleider
Und wenn alles dieses bestritten, so wird nicht viel baar Geld mehr vorhanden sein. ~ Nach diefer Zeit kaan Inhaber
- die Leute verabſchieden, und thun wie er weiß, und nichts gegen mich von Seiten meiner Verwandten, oder sonſt Jemand
a letzten Dispoſcitionen zuwiderlaufen könnte, anzunehmen.