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nuun, wie man vernimmt, in Folge einer Requiſition von Seiten könig- Alles allein gethan, und doch seien ſie von einem Theile des luzerner
licher Regierung ein Militärcommando in Naila an, seit reſſen
Ankunſt die Ruhe nicht weiter geſtört worden iſi. !
Marburg, 5. März. (Aach. und Köln. Ztg.) Jordan ist
in Folge seiner herben Leiden sehr abgemagert, seine Geſtalt gebückt
und sein Antlitz geiſterhaft bleich ; doch seine großen, kühn aufblizen-
den Augen bekunden, daß in der hinfälligen Hülle immer noch ein
ftarker, männlicher Geiſt wohnt, der ſich durch keine Gewalt des
Schicksals beugen läßt. Biel, sehr viel, hat der Mann mit dem
deutschen Herzen während der langen Jahre seiner Gefangenschaft
dulden müſſen. Abgeschen von seinen eigenen Leiden, die er in der
dumpfen Kerkerzelle zu beſtehen hatte, mußte er sehen, wie kurz nach
einander seine blühende Tochter und sein junger bofsnungsvoller Sohn
zu Grabe getragen wurden. Und ihm, dem Vater, war es nicht
vergönnt, die irdischen Ueberreste seiner Lieben persönlich zur letzten
Ruheſtätte zu geleiten; ~ nur aus weiter Ferne + durch das Git-
ter seines Kerkers ~ konnte er ihnen ein lettes Lebewohl zuwinken.
Jedenfalls iſt in dem Prozeſſe Jordan’s eine Krisis eingetreten, da
früher mehre Gesuche um Freilsaſſung gegen Caution wiedertolt zu-
rückgewiesen wurden. Bisher beobachtete man hier über die Jordan’-
ſche Angelegenheit ein ſchüchternes Schweigen. Ein hieſiger Gymna-
ſiallehrer machte vor Gericht dic Anzeige, er habe in Betreff des
Jordan’ſchen Prozeſſes Etwas auf dem Herzen, das ihn sehr drücke.
Er wird vernommen und deponirt: Jorban habe in Beisein des Ober-
gerichtsraths Wiederhold und des Pfarrers Schmitt dahier geäußert,
er habe ſchon lange vorher um das frankfurter Attentat gewußt 21c. c.
Natürlich wurden sofort dieſe Männer gerichtlich vernommen; doch
dieſeben konnten mit gutem Gewissen schwören, daß ſie nie eine der-
artige Aeußerung von Jordan vernommen hätten. ~ Zur Ehre Mar-
burgs sei schließlich bemerêt, daß der Delator bereits die ihm gebührende
Würdigung gefunden hat; er wurde sofort von allen Zirkeln und Ge-
fellſchaſten ausgeſchloſſen und würde auch aus dem akatemiſchen Mu-
ſeum excludirt worden ſein, hätte er nicht klüglich das praevenire ge-
spielt.
' Schweiz. t
Außerordentliche Tagſa zung. 8. Sigung, 6. März.
Das erſte Geſchäfſt nach Verleſung des Protocolls iſt die Beſtel-
lung der Commission für Berathung der Icsuitenfrage. Auf
den Antrag Bern's wird die Zahl der Mitglieder auf 7 feſtgesctt.
Die Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg, Wal-
lis nehmen gar keinen Antheil an der Wahl, während die Halb-
ſtände Basel ſtadt und Baselland und A ypenzell A. Rh. und
§. Rh., vermuthlich weil sich beide über die Wahl der Person nicht
verſtändigen konnten, sich der Abſtimmung enihalten. Das Ergeb-
niß dcr Wahl ift folgendes: Mous son k. 11 13, Reuhaus |.
11 13,.Munzinger |. 9. 13, Ken U. 8 13. Na ef 1. 8 19;,
Bürgermſt. Frei 1. 7 13, und Druey k. 10 13.
Behandlung der Freischaaren-Angelegenheit.
Bern eröffnet seine Inſtruciion.
Luzern (Meyer) will ſich mehr in die Sache einlaſſen,
als Bern. Göttliche Weltordnung sei es, daß die Menschen nicht
beſtändig mit einander im Kriege leben. Ohne gegenfeitige Achtung
der Rechte der Völker und Individuen sei kein Friede möglich. Je-
des Volk, das ſeine Freiheit vertheidige, führe einen heiligen Krieg.
Die Aufstellung von bewaffneten Banden gegen einen andern Staat
berechtige diesen zu einer Kriegserklärung. Ohne Kriegserklärung
dürfe kein Krieg angefangen werden. Die Freiſchaaren aber führen
den Krieg wie Banditen, wie Räuberbanden, welche, ausgeworfen
von der menschlichen Gesellſchaſt, im Dunkel der Nacht heimlich nach
Eigenthum und Leben der friedlichen Bürger trachten; s o treiben es
die Fr ei ſchaar en und verüben alle Gräu el, Mord und T od (1123.
Es folgt vie
Wir , die Boten der Eidgenoſsſen, sollten solche Räuberbanden dul-
den, da doch Art. 1. des Bundes ſtricte dagegen spricht ? Die
Tagsatzung müſſe alſo dem noch vorhandenen Freiſchaarenunfug weh-
ren. ~ Die Schuld des Aufruhrs vom 8. Dez. ruhe zum größten
Theile auf den Freiſchaarenz es sei aktengemäß hergestellt, daß die
Pläne längſt mit den Freiſchaarenführern verabredet gewesen, und
und daß der Aufruhr schwerlich ausgebrochen sein würde, wenn nicht
von Fremden gehetzt worden wäre. Das Volk von Luzern habe sei-
nen alten Ruf bewahrt und am Aufruhr keinen Theil genommen,
ſondern ihn unterdrückt.
„S ch wyz. (Ab-Yberg). Das Entsetzen über die Freiſchaaren
ſ ~ aroß gewesen, als der Wille feſt, ihnen entgegen zu treten.
1§ würden sie angemeſſenes Quartier finden; dafür sei gesorgt.
ald en (Dürer) wie Luzern.
, (Blumer) mißbilligt die Freiſchaaren in guten Treuen
"ine Commiſſion mit Bern.
zoßhart) wie Unterwalden.
z wie Zug. ; ;
y „urn (Burki). Es seien die Ereigniſſe auf eine Weise
„#„rden, daß man glauben ſollte, es hätten die Freiſchaaren
Volkes gerufen worden. Man sei gefolgt, weil man die Gefahr von
den Jeſuiten für größer gehalten habe, als das Uebel der Berlezung
legaler Formen. Die leidenschafllichen Aeußerungen der Gesandisſchaſt
von Luzern tragen nichts zur Sache hei. Die erwähnten Gräuel be-
zweifelt Solothurn, bis sie von unbetheiligter Seite erwiesen. Jeden-
falls ſcien sie nicht von solothurnischen Angehörigen verübt worden.
Der 8. Dez. wird nicht gebilligt. Cine Regierung könne man nicht
verantwortlich machen für die Handlungen ihrer einzelnen Angehöri-
gen. Daß man die Theilnahme an dem Freiſchaarenzug nicht beſtraft
habe, habe seinen Grund darin, weil man in Solothurn nur die
Verbrechen ſtrafe, welche im Kanton oder an Kantonsbürgern began-
gen werden. Daher soll die Gesandiſchaft erklären, die Regierung
werde bewaffnete Zuzüge verhindern.
Basel-Stadt (Frei) habe die Wenigen, welche so verblendet
gewesen seien, einem solchen Zuge ſich anzuschließen, dem Strafrich-
ter überwiesen, und werde zu Allem stimmen, um in Zukunft Aehn-
liches zu verhüten. Die Anträge sind ihr natürlich noch zu wilv
und unbeutlich.
Frankreich.
Paris, 7. März. In der geſtrigen Sitzung der Pairskammer
iſt es ſehr stürmisch zugegangen. Cubieres machte einen Angrifs
aufs Ministerium, gegen welches er von der Tribüne aus an die
ſchwarz-n Kugeln appellire; Soult weiſt den Angriff ab, erinnert an
den troſiloſen Zuſtand, in welchem Cubieres 1840 das Kriegsmini-
ſterium belaſſen habe, und wirſt Cubieres vor, daß dieser
beute ganz anders rede als jüngſt, wo er um eine Anstellung nach-
ſuchte. Sal v andy hielt eine Rede, die Politik des Miniſteriums
vom 29. October z. vertheidigenz M ole fand sich durch einige Stel-
len des Redners beleidigt und nahm daraus Anlaß, im höchften
Grad persönlich zu werdenz es war ein parlamentariſcher Scandal,
wie er in ver sonst so gemäßigten Pairskammer noch nicht vorge-
kommen. Auch zwischen dem Marquis Boiſſy und den Generalen
Colbert und Gourgaud fielen „harte Worte.-, die zu einem Duell
führen mochten. Nach der Sigzung lich der Präſident, Kanzler Pas-
quier, ſie zu sich kommen und machte in Beiscin des Marschall Valee
den Vermittler; man entschuldigte sich gegenscitig und so war die
Sache friedlich abgethan. So viel tl ibt aver fest: die geſtrige Si-
tzung der Pairskammer war tin Kreuzfeuer von Personalitäten.
_ Croatien.
Agram , 16- Febr. (Allg. Z.) Heute liest man an allen
Ecken eine Verordnung des hiesigen Magiſtrats, welche das Tragen
der Waffen den dazu nicht Befugten untersagt, das ungebührliche
Geschrei zügelloſer Nachtschwärmer in den Straßen rügt, und jeden
gegen tieſe Anordnung Handelnden, ohne Unterschied des Standes,
aufzugrcisen und strenge zu beſtraſen droht. Ob es solchen Maßre-
geln gelingen wird tie öffentliche Ruhe zu wahren, muß die Folge
lehren. + Die Criirung einer Lehrkanzel der croatiſch -slavoniſchen
Sprache und Literatur an der k. Akademie zu Agram macht unter
den hieſigen Slaven wahre Sensation. Cinen nicht minder günſti-
gen- Eindruck erweckt die Nachricht, daß dem Profeſſor Stur in
mug.! die Conceſſion zur Herausgabe einer ſlaviſchen Zeitſchriſt
ertheilt werden.
* Mannheim , 10. März. Nach einer in Nr. 4. des Regie-
rungsblattes erschienenen Entschlicsung des großh. Staatsminiſte-
riums vom 14. Frbr. d. J. sollen nun auch die von dem großh.
Juſtizminiſterium angestellten Notäre in die für die Angestellten der
Civilſtaatsverwaltung bestehende Wittwenkaſſe aufgenommen werden.
So sehr diese Berechtigung diesem in der That wichtigen Stande zu
gönnen iſt, ebenſo wünſchenswerth iſt eine gleiche Berücksichtigung
einem andern Stande, dem Stande der Anwälte und namentlich
dem der obergerichtlichen Anwälte. Es ist eine unläugbare That-
sache, daß ſich seit dem Erscheinen der neuen Prozeß-Ordnung und
der damit in's Leben getretenen mündlichen und öffentlichen Verhand-
lung dieſer Stand bedeutend gehoben hat. Schon seitdem wurden die
Anforderungen der Richter und des Publikums an ihn gesteigert und
noch mehr wird dies der Fall sein, wenn die neue Gerichtsceinrich-
tung zumal in Criminalſachen in Wirksamkeit tritt, welche unbezweifelt
die Kräfte der Anwälte in hohem Grade in Anspruch nimmt. Daß
bei solchen Verhältniſſen auch bei diesem Stand der Wunſch rege
wird, daß auch ihm cine Berechtigung zu Theil werde, die ihm die
gegründete Besorgniß für die Subſiſtenz einer zurückgelaſſenen Witwe
hebt, iſt wohl sehr begreiflich, sowie anderseits die Realiſirung dieses
Wunsches um so billiger iſt, als diesem Stande vom Staate sogar
unentgeliliche Leiſtungen aufgebürdet werden, denen er ſich bisher auf
das Bereitwilligſte unterzog. Sowie bei dem Notariats-Fache, so
wäre auch bei dieſcem Stande diese Berechtigung ein neuer Sporn zu
dem begonnenen Streben in seinem Fortſchritte. Möge daher auch
diesem Stande die hohe Staatsregierung auf vorausgehende Veran-
laſſung der Anwälte eine gleiche Berechtigung zu Theil werden laſſen!
nuun, wie man vernimmt, in Folge einer Requiſition von Seiten könig- Alles allein gethan, und doch seien ſie von einem Theile des luzerner
licher Regierung ein Militärcommando in Naila an, seit reſſen
Ankunſt die Ruhe nicht weiter geſtört worden iſi. !
Marburg, 5. März. (Aach. und Köln. Ztg.) Jordan ist
in Folge seiner herben Leiden sehr abgemagert, seine Geſtalt gebückt
und sein Antlitz geiſterhaft bleich ; doch seine großen, kühn aufblizen-
den Augen bekunden, daß in der hinfälligen Hülle immer noch ein
ftarker, männlicher Geiſt wohnt, der ſich durch keine Gewalt des
Schicksals beugen läßt. Biel, sehr viel, hat der Mann mit dem
deutschen Herzen während der langen Jahre seiner Gefangenschaft
dulden müſſen. Abgeschen von seinen eigenen Leiden, die er in der
dumpfen Kerkerzelle zu beſtehen hatte, mußte er sehen, wie kurz nach
einander seine blühende Tochter und sein junger bofsnungsvoller Sohn
zu Grabe getragen wurden. Und ihm, dem Vater, war es nicht
vergönnt, die irdischen Ueberreste seiner Lieben persönlich zur letzten
Ruheſtätte zu geleiten; ~ nur aus weiter Ferne + durch das Git-
ter seines Kerkers ~ konnte er ihnen ein lettes Lebewohl zuwinken.
Jedenfalls iſt in dem Prozeſſe Jordan’s eine Krisis eingetreten, da
früher mehre Gesuche um Freilsaſſung gegen Caution wiedertolt zu-
rückgewiesen wurden. Bisher beobachtete man hier über die Jordan’-
ſche Angelegenheit ein ſchüchternes Schweigen. Ein hieſiger Gymna-
ſiallehrer machte vor Gericht dic Anzeige, er habe in Betreff des
Jordan’ſchen Prozeſſes Etwas auf dem Herzen, das ihn sehr drücke.
Er wird vernommen und deponirt: Jorban habe in Beisein des Ober-
gerichtsraths Wiederhold und des Pfarrers Schmitt dahier geäußert,
er habe ſchon lange vorher um das frankfurter Attentat gewußt 21c. c.
Natürlich wurden sofort dieſe Männer gerichtlich vernommen; doch
dieſeben konnten mit gutem Gewissen schwören, daß ſie nie eine der-
artige Aeußerung von Jordan vernommen hätten. ~ Zur Ehre Mar-
burgs sei schließlich bemerêt, daß der Delator bereits die ihm gebührende
Würdigung gefunden hat; er wurde sofort von allen Zirkeln und Ge-
fellſchaſten ausgeſchloſſen und würde auch aus dem akatemiſchen Mu-
ſeum excludirt worden ſein, hätte er nicht klüglich das praevenire ge-
spielt.
' Schweiz. t
Außerordentliche Tagſa zung. 8. Sigung, 6. März.
Das erſte Geſchäfſt nach Verleſung des Protocolls iſt die Beſtel-
lung der Commission für Berathung der Icsuitenfrage. Auf
den Antrag Bern's wird die Zahl der Mitglieder auf 7 feſtgesctt.
Die Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg, Wal-
lis nehmen gar keinen Antheil an der Wahl, während die Halb-
ſtände Basel ſtadt und Baselland und A ypenzell A. Rh. und
§. Rh., vermuthlich weil sich beide über die Wahl der Person nicht
verſtändigen konnten, sich der Abſtimmung enihalten. Das Ergeb-
niß dcr Wahl ift folgendes: Mous son k. 11 13, Reuhaus |.
11 13,.Munzinger |. 9. 13, Ken U. 8 13. Na ef 1. 8 19;,
Bürgermſt. Frei 1. 7 13, und Druey k. 10 13.
Behandlung der Freischaaren-Angelegenheit.
Bern eröffnet seine Inſtruciion.
Luzern (Meyer) will ſich mehr in die Sache einlaſſen,
als Bern. Göttliche Weltordnung sei es, daß die Menschen nicht
beſtändig mit einander im Kriege leben. Ohne gegenfeitige Achtung
der Rechte der Völker und Individuen sei kein Friede möglich. Je-
des Volk, das ſeine Freiheit vertheidige, führe einen heiligen Krieg.
Die Aufstellung von bewaffneten Banden gegen einen andern Staat
berechtige diesen zu einer Kriegserklärung. Ohne Kriegserklärung
dürfe kein Krieg angefangen werden. Die Freiſchaaren aber führen
den Krieg wie Banditen, wie Räuberbanden, welche, ausgeworfen
von der menschlichen Gesellſchaſt, im Dunkel der Nacht heimlich nach
Eigenthum und Leben der friedlichen Bürger trachten; s o treiben es
die Fr ei ſchaar en und verüben alle Gräu el, Mord und T od (1123.
Es folgt vie
Wir , die Boten der Eidgenoſsſen, sollten solche Räuberbanden dul-
den, da doch Art. 1. des Bundes ſtricte dagegen spricht ? Die
Tagsatzung müſſe alſo dem noch vorhandenen Freiſchaarenunfug weh-
ren. ~ Die Schuld des Aufruhrs vom 8. Dez. ruhe zum größten
Theile auf den Freiſchaarenz es sei aktengemäß hergestellt, daß die
Pläne längſt mit den Freiſchaarenführern verabredet gewesen, und
und daß der Aufruhr schwerlich ausgebrochen sein würde, wenn nicht
von Fremden gehetzt worden wäre. Das Volk von Luzern habe sei-
nen alten Ruf bewahrt und am Aufruhr keinen Theil genommen,
ſondern ihn unterdrückt.
„S ch wyz. (Ab-Yberg). Das Entsetzen über die Freiſchaaren
ſ ~ aroß gewesen, als der Wille feſt, ihnen entgegen zu treten.
1§ würden sie angemeſſenes Quartier finden; dafür sei gesorgt.
ald en (Dürer) wie Luzern.
, (Blumer) mißbilligt die Freiſchaaren in guten Treuen
"ine Commiſſion mit Bern.
zoßhart) wie Unterwalden.
z wie Zug. ; ;
y „urn (Burki). Es seien die Ereigniſſe auf eine Weise
„#„rden, daß man glauben ſollte, es hätten die Freiſchaaren
Volkes gerufen worden. Man sei gefolgt, weil man die Gefahr von
den Jeſuiten für größer gehalten habe, als das Uebel der Berlezung
legaler Formen. Die leidenschafllichen Aeußerungen der Gesandisſchaſt
von Luzern tragen nichts zur Sache hei. Die erwähnten Gräuel be-
zweifelt Solothurn, bis sie von unbetheiligter Seite erwiesen. Jeden-
falls ſcien sie nicht von solothurnischen Angehörigen verübt worden.
Der 8. Dez. wird nicht gebilligt. Cine Regierung könne man nicht
verantwortlich machen für die Handlungen ihrer einzelnen Angehöri-
gen. Daß man die Theilnahme an dem Freiſchaarenzug nicht beſtraft
habe, habe seinen Grund darin, weil man in Solothurn nur die
Verbrechen ſtrafe, welche im Kanton oder an Kantonsbürgern began-
gen werden. Daher soll die Gesandiſchaft erklären, die Regierung
werde bewaffnete Zuzüge verhindern.
Basel-Stadt (Frei) habe die Wenigen, welche so verblendet
gewesen seien, einem solchen Zuge ſich anzuschließen, dem Strafrich-
ter überwiesen, und werde zu Allem stimmen, um in Zukunft Aehn-
liches zu verhüten. Die Anträge sind ihr natürlich noch zu wilv
und unbeutlich.
Frankreich.
Paris, 7. März. In der geſtrigen Sitzung der Pairskammer
iſt es ſehr stürmisch zugegangen. Cubieres machte einen Angrifs
aufs Ministerium, gegen welches er von der Tribüne aus an die
ſchwarz-n Kugeln appellire; Soult weiſt den Angriff ab, erinnert an
den troſiloſen Zuſtand, in welchem Cubieres 1840 das Kriegsmini-
ſterium belaſſen habe, und wirſt Cubieres vor, daß dieser
beute ganz anders rede als jüngſt, wo er um eine Anstellung nach-
ſuchte. Sal v andy hielt eine Rede, die Politik des Miniſteriums
vom 29. October z. vertheidigenz M ole fand sich durch einige Stel-
len des Redners beleidigt und nahm daraus Anlaß, im höchften
Grad persönlich zu werdenz es war ein parlamentariſcher Scandal,
wie er in ver sonst so gemäßigten Pairskammer noch nicht vorge-
kommen. Auch zwischen dem Marquis Boiſſy und den Generalen
Colbert und Gourgaud fielen „harte Worte.-, die zu einem Duell
führen mochten. Nach der Sigzung lich der Präſident, Kanzler Pas-
quier, ſie zu sich kommen und machte in Beiscin des Marschall Valee
den Vermittler; man entschuldigte sich gegenscitig und so war die
Sache friedlich abgethan. So viel tl ibt aver fest: die geſtrige Si-
tzung der Pairskammer war tin Kreuzfeuer von Personalitäten.
_ Croatien.
Agram , 16- Febr. (Allg. Z.) Heute liest man an allen
Ecken eine Verordnung des hiesigen Magiſtrats, welche das Tragen
der Waffen den dazu nicht Befugten untersagt, das ungebührliche
Geschrei zügelloſer Nachtschwärmer in den Straßen rügt, und jeden
gegen tieſe Anordnung Handelnden, ohne Unterschied des Standes,
aufzugrcisen und strenge zu beſtraſen droht. Ob es solchen Maßre-
geln gelingen wird tie öffentliche Ruhe zu wahren, muß die Folge
lehren. + Die Criirung einer Lehrkanzel der croatiſch -slavoniſchen
Sprache und Literatur an der k. Akademie zu Agram macht unter
den hieſigen Slaven wahre Sensation. Cinen nicht minder günſti-
gen- Eindruck erweckt die Nachricht, daß dem Profeſſor Stur in
mug.! die Conceſſion zur Herausgabe einer ſlaviſchen Zeitſchriſt
ertheilt werden.
* Mannheim , 10. März. Nach einer in Nr. 4. des Regie-
rungsblattes erschienenen Entschlicsung des großh. Staatsminiſte-
riums vom 14. Frbr. d. J. sollen nun auch die von dem großh.
Juſtizminiſterium angestellten Notäre in die für die Angestellten der
Civilſtaatsverwaltung bestehende Wittwenkaſſe aufgenommen werden.
So sehr diese Berechtigung diesem in der That wichtigen Stande zu
gönnen iſt, ebenſo wünſchenswerth iſt eine gleiche Berücksichtigung
einem andern Stande, dem Stande der Anwälte und namentlich
dem der obergerichtlichen Anwälte. Es ist eine unläugbare That-
sache, daß ſich seit dem Erscheinen der neuen Prozeß-Ordnung und
der damit in's Leben getretenen mündlichen und öffentlichen Verhand-
lung dieſer Stand bedeutend gehoben hat. Schon seitdem wurden die
Anforderungen der Richter und des Publikums an ihn gesteigert und
noch mehr wird dies der Fall sein, wenn die neue Gerichtsceinrich-
tung zumal in Criminalſachen in Wirksamkeit tritt, welche unbezweifelt
die Kräfte der Anwälte in hohem Grade in Anspruch nimmt. Daß
bei solchen Verhältniſſen auch bei diesem Stand der Wunſch rege
wird, daß auch ihm cine Berechtigung zu Theil werde, die ihm die
gegründete Besorgniß für die Subſiſtenz einer zurückgelaſſenen Witwe
hebt, iſt wohl sehr begreiflich, sowie anderseits die Realiſirung dieses
Wunsches um so billiger iſt, als diesem Stande vom Staate sogar
unentgeliliche Leiſtungen aufgebürdet werden, denen er ſich bisher auf
das Bereitwilligſte unterzog. Sowie bei dem Notariats-Fache, so
wäre auch bei dieſcem Stande diese Berechtigung ein neuer Sporn zu
dem begonnenen Streben in seinem Fortſchritte. Möge daher auch
diesem Stande die hohe Staatsregierung auf vorausgehende Veran-
laſſung der Anwälte eine gleiche Berechtigung zu Theil werden laſſen!